SolingenHaug (CDU): Land NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine bis Ende 2027

Haug (CDU): Land NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine bis Ende 2027

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Solingen/Düsseldorf. Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW übernimmt ab dem 1. Juli 2026 die GEMA-Gebühren für zahlreiche gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Veranstaltungen. Grundlage ist ein neuer Pauschalvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA, der zunächst bis Ende 2027 gilt. Für die Finanzierung stellt die Landesregierung insgesamt drei Millionen Euro bereit.

Entlastung für rund 33.500 Vereine

Von der Regelung profitieren landesweit rund 33.500 Vereine und Organisationen. Ziel ist es, das Ehrenamt zu stärken und die Durchführung von Vereinsfesten, Jubiläen und anderen gemeinnützigen Veranstaltungen zu erleichtern. Die finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, dass Vereine mehr Mittel für ihre eigentlichen Aufgaben einsetzen können.

Sebastian Haug: „Rückenwind statt Bürokratie“

Der Solinger CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Haug begrüßt die neue Vereinbarung ausdrücklich: „Unsere Vereine sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie organisieren Feste, schaffen Begegnungen und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Miteinander vor Ort. Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient Rückenwind statt Bürokratie.“

Die Übernahme der GEMA-Gebühren sei ein klares Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement, so Haug weiter. Die finanzielle Entlastung ermögliche es den Vereinen, mehr Zeit und Mittel in ihre eigentliche Arbeit zu investieren und damit das gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden weiter zu stärken.

Diese Veranstaltungen werden gefördert

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die jeweilige Veranstaltung vorab online bei der GEMA angemeldet wird. Pro Organisation können bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr über den Pauschalvertrag abgerechnet werden.

Erfasst werden Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik ohne Eintrittsgeld und mit einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 Quadratmetern. Damit sollen insbesondere kleinere Vereinsfeste und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen unterstützt werden.

Nicht alle Veranstaltungen eingeschlossen

Nicht unter die Vereinbarung fallen Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik sowie gestreamte Veranstaltungen. Für diese Formate gelten weiterhin die regulären GEMA-Regelungen.

Darüber hinaus prüft das Land derzeit, ob künftig auch Karnevals- und Schützenfestumzüge von der Regelung profitieren können. Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.

Stärkung des Ehrenamts im ganzen Land

Mit dem neuen Vertrag setzt die Landesregierung nach eigenen Angaben ein weiteres Zeichen zur Förderung des Ehrenamts und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Nordrhein-Westfalen. Gerade in Städten wie Solingen, wo zahlreiche Vereine das gesellschaftliche Leben prägen, dürfte die finanzielle Entlastung auf breite Zustimmung stoßen.

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