Solingen. Wenn die Temperaturen im Bergischen Land auf sommerliche Werte steigen, hoffen viele Schüler auf Hitzefrei. Doch wann Unterricht tatsächlich ausfallen oder vorzeitig enden kann, ist in Nordrhein-Westfalen klar geregelt. Besonders für Grundschüler sowie Schüler der Klassen 5 und 6 gelten dabei spezielle Vorschriften.
Ob Hitzefrei erteilt wird, entscheidet grundsätzlich die Schulleitung. Voraussetzung ist, dass die hohen Temperaturen den Unterricht in den Schulräumen erheblich beeinträchtigen.
Als Orientierung dient die Raumtemperatur. Liegt diese unter 25 Grad Celsius, darf kein Hitzefrei erteilt werden. Überschreitet die Temperatur in den Klassenräumen 27 Grad Celsius, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Unterricht durch die Hitze erheblich beeinträchtigt wird und Hitzefrei in Betracht kommt. Die Entscheidung liegt jedoch stets bei der Schulleitung, die die konkrete Situation vor Ort bewertet.
Besondere Regelungen für Grundschüler sowie die Klassen 5 und 6
Für Schüler der Grundschulen sowie der Jahrgangsstufen 5 und 6 gelten besondere Schutzregelungen. Sie dürfen nicht ohne Weiteres vorzeitig nach Hause geschickt werden.
Eine Entlassung vor dem regulären Unterrichtsschluss ist nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern möglich. Die Schulen müssen sicherstellen, dass die Kinder betreut sind oder der Heimweg geregelt ist. Deshalb holen viele Schulen bereits zu Beginn des Schuljahres entsprechende Einverständniserklärungen der Eltern ein.
Darüber hinaus müssen die Schulen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Dazu zählen etwa der Ganztagsbetrieb, Betreuungsangebote am Nachmittag oder die Fahrzeiten von Schulbussen.
Oberstufenschüler erhalten grundsätzlich kein Hitzefrei
Für Schüler der Sekundarstufe II gilt eine klare Regelung: Sie erhalten grundsätzlich kein Hitzefrei. Allerdings können einzelne Schüler vom Unterricht befreit werden, wenn aufgrund der Hitze gesundheitliche Beschwerden wie Kreislaufprobleme oder ein Hitzestau drohen.
Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit
Das Schulministerium weist die Schulen zudem darauf hin, bei hohen Temperaturen Rücksicht auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schüler zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht an besonders heißen Tagen geschrieben werden.
Ob Hitzefrei erteilt wird, hängt letztlich von den Bedingungen vor Ort ab. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung der Temperaturen in den Klassenräumen sowie der organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule.











