SolingenNach Wahlanfechtung: Wer führt künftig das Rathaus in Solingens Partnerstadt Aue-Bad Schlema?

Nach Wahlanfechtung: Wer führt künftig das Rathaus in Solingens Partnerstadt Aue-Bad Schlema?

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Partnerstadt Solingens blickt auf laufendes Prüfverfahren

Solingen/Aue-Bad Schlema – Die Oberbürgermeisterwahl in Solingens Partnerstadt Aue-Bad Schlema ist auch zwei Wochen nach dem Urnengang noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach dem Wahlsieg des CDU-Kandidaten Marcus Hoffmann haben dessen Mitbewerber Stefan Hartung sowie Vertreter der Partei Freie Sachsen Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Nun müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob die vorgetragenen Einwände Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben könnten.

Hoffmann setzte sich im zweiten Wahlgang durch

Die Wahl war weit über die Grenzen des Erzgebirges hinaus aufmerksam verfolgt worden. Nachdem im ersten Wahlgang keiner der fünf Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreicht hatte, kam es am 7. Juni zu einem zweiten Wahlgang zwischen Marcus Hoffmann und Stefan Hartung.

Am Ende setzte sich Hoffmann mit 5.007 Stimmen gegen Hartung durch, der 4.499 Stimmen erhielt. Besonders die Briefwahlergebnisse sorgten am Wahlabend noch für eine Verschiebung des Ergebnisses zugunsten des CDU-Kandidaten.

Das Foto (CDU Aue-Bad Schlema) zeigt den CDU-Oberbürgermeisterkandidaten Marcus Hoffmann.

Einspruch richtet sich gegen mehrere Aspekte der Wahl

In der Wahlanfechtung werden verschiedene Punkte angesprochen, die nach Auffassung der Einspruchsführer überprüft werden sollten. Genannt werden unter anderem Fragen zur Briefwahl, zur Behandlung ungültiger Stimmen sowie zu organisatorischen Abläufen während der Wahl.

Darüber hinaus werden Zweifel an der ordnungsgemäßen Sicherung einzelner Wahlunterlagen und einer Wahlurne geäußert. Ebenfalls thematisiert werden Vorgänge im Vorfeld der Wahl sowie die Frage, ob öffentliche Äußerungen von Amtsträgern mit dem Neutralitätsgebot vereinbar waren. Die Vorwürfe sind bislang nicht bestätigt und werden nun im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens geprüft.

Landratsamt muss über die Einwände entscheiden

Mit dem Einspruch beginnt das gesetzlich vorgesehene Wahlprüfungsverfahren. Dabei wird nicht nur untersucht, ob mögliche Verfahrensfehler vorgelegen haben, sondern auch, ob diese geeignet gewesen wären, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt das festgestellte Wahlergebnis grundsätzlich bestehen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch offen.

Offene Frage: Wer führt das Rathaus?

Mit der Wahlanfechtung stellt sich zugleich die Frage, wie die Amtsgeschäfte der Stadt in den kommenden Monaten geführt werden.

Der bisherige Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) hatte bereits vor der Wahl angekündigt, nach langjähriger Amtszeit auszuscheiden. Kohl leitete zunächst die Stadt Aue und nach der Fusion auch die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema. Sein Nachfolger sollte ursprünglich nach der Wahl im Juni feststehen.

Das Foto (Pressestelle Große Kreisstadt Aue / Bad Schlema) zeigt den noch amtierenden Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU)

Durch die laufende Wahlanfechtung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob und ggf. wann Marcus Hoffmann das Amt tatsächlich antreten kann. Nach dem sächsischen Kommunalwahlrecht beginnt das Beamtenverhältnis des gewählten Bürgermeisters beziehungsweise Oberbürgermeisters erst mit dem Amtsantritt auf Grundlage einer rechtsgültigen Wahl.

Stellvertreter oder Amtsverweser als Übergangslösung

Für eine solche Situation sieht die Sächsische Gemeindeordnung verschiedene Möglichkeiten vor. So können die Aufgaben des Oberbürgermeisters vorübergehend durch die gewählten Stellvertreter wahrgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Amtsverweser zu bestellen, der die Verwaltung bis zur endgültigen Klärung der Besetzung des Oberbürgermeisteramtes führt. Über entsprechende Schritte müssten die zuständigen kommunalen Gremien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden.

Welche Lösung in Aue-Bad Schlema gegebenenfalls erforderlich wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Zunächst bleibt abzuwarten, welchen Verlauf das Wahlprüfungsverfahren nimmt und wann eine rechtskräftige Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vorliegt.

Städtepartnerschaft bleibt von Verfahren unberührt

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt die langjährige Städtepartnerschaft zwischen Solingen und Aue-Bad Schlema bestehen. Seit vielen Jahren pflegen beide Städte enge Kontakte in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Vereinsleben.

Die politischen Entwicklungen in der rund 20.000 Einwohner zählenden Erzgebirgsstadt werden deshalb auch in Solingen aufmerksam verfolgt. Bis Klarheit über die Wahlanfechtung herrscht, bleiben jedoch nicht nur juristische Fragen offen, sondern auch die Frage, wer die Amtsgeschäfte im Rathaus künftig führen wird.

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