Dies & DasKinderpornoverdacht gegen Solingen-Terroristen Issa al H. – weiteres Verfahren eingestellt

Kinderpornoverdacht gegen Solingen-Terroristen Issa al H. – weiteres Verfahren eingestellt

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Solingen. Gegen den wegen des islamistischen Terroranschlags auf das Solinger Stadtfest „Festival der Vielfalt“ verurteilten Syrer Issa al H. wurde offenbar zeitweise auch wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Das berichtet das Online-Portal Blaulicht Solingen unter Berufung auf Informationen aus Sicherheitskreisen.

Ermittlungen im Frühjahr 2025 eingeleitet

Dem Bericht zufolge leitete die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln am 12. März 2025 ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Noch am selben Tag sei die Akte an die Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer und terroristisch motivierter Straftaten Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben worden.

Dort wurden bereits die Ermittlungen gegen Issa al H. im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Solingen geführt.

Verfahren später eingestellt

Wie Blaulicht Solingen weiter berichtet, wurde das Verfahren später eingestellt. Hintergrund sei die zwischenzeitlich erfolgte Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Weitere strafrechtliche Konsequenzen hätten demnach keine praktische Bedeutung mehr gehabt.

Zu den konkreten Vorwürfen sowie zu den Hintergründen des Verfahrens machten die zuständigen Behörden laut dem Bericht keine näheren Angaben. Offen blieb demnach auch, auf welcher Grundlage die Ermittlungen aufgenommen wurden und ob möglicherweise entsprechendes Material sichergestellt worden war.

Terroranschlag mit drei Todesopfern

Issa al H. hatte den Messerangriff auf das Solinger Stadtfest im August 2024 gestanden. Bei dem islamistisch motivierten Terroranschlag wurden drei Menschen getötet, mehrere weitere Personen erlitten teils schwere Verletzungen. Die Bundesanwaltschaft wertete die Tat als Terroranschlag mit islamistischem Hintergrund. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht zu der Tat, schwieg jedoch lange zu den Vorwürfen einer IS-Mitgliedschaft.

Im Prozess wurde zudem bekannt, dass Issa al H. vor der Tat Kontakt zu islamistischen Kreisen gesucht haben und sich intensiv mit Inhalten des sogenannten „Islamischen Staates“ beschäftigt haben soll. Ermittler fanden auf seinen Geräten unter anderem IS-Bezüge und dschihadistische Inhalte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Attentäter schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Quelle

Die Informationen zu dem weiteren Ermittlungsverfahren stammen aus einem Bericht des Online-Portals Blaulicht Solingen. Nach Angaben des Portals beruhen die Informationen auf Recherchen in Sicherheitskreisen. Eine unabhängige Bestätigung der genannten Angaben liegt den Solinger Nachrichten nicht vor.

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