Berlin/Solingen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt und empfiehlt eine umfassende Reform der Altersvorsorge in Deutschland. Der Solinger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt verweist auf die einstimmig beschlossenen Vorschläge, die nun Grundlage für eine mögliche große Rentenreform der Koalition werden könnten. Ziel sei eine langfristig verlässliche und generationengerechte Altersversorgung.
Demografischer Wandel als Auslöser
Die Kommission sieht das deutsche Rentensystem durch die Alterung der Gesellschaft unter erheblichen Druck geraten. Immer weniger Beitragszahler müssten künftig die Renten einer steigenden Zahl von Ruheständlern finanzieren. Ohne Reformen drohten steigende Beitragssätze und höhere Bundeszuschüsse bei gleichzeitig sinkendem Rentenniveau.
Neue „Schwedenrente“ geplant
Zentrales Element der Vorschläge ist eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach schwedischem Vorbild sollen individuelle Vorsorgekonten aufgebaut werden. Finanziert werden soll dies über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zahlen.
Die Kommission erhofft sich dadurch langfristig höhere Renten und eine stärkere Beteiligung der Versicherten am internationalen Wirtschaftswachstum.
Renteneintritt später, aber mit Härtefallregelungen
Nach den Empfehlungen soll das Renteneintrittsalter nach 2031 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Bis 2041 könnte die Regelaltersgrenze dadurch auf 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Gleichzeitig soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte entfallen. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind jedoch besondere Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Nachhaltigkeitsfaktor soll zurückkehren
Zur Stabilisierung der Rentenfinanzen empfiehlt die Kommission die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors bei der Rentenanpassung. Dadurch sollen die finanziellen Folgen des demografischen Wandels künftig gleichmäßiger zwischen Beitragszahlern und Rentnern verteilt werden.
Selbstständige und Minijobber stärker einbinden
Weitere Vorschläge betreffen die Ausweitung des Versichertenkreises. Neue Selbstständige sollen grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden. Auch Minijobber sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Zudem spricht sich die Kommission für eine stärkere Angleichung der Beamtenversorgung sowie der Altersversorgung von Abgeordneten an die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Mehr Unterstützung für kleine Renten
Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen sollen gezielter unterstützt werden. Vorgesehen ist ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung im Alter. Damit sollen eigene Beitragsleistungen stärker honoriert werden.
Ziel: 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens
Als neue Orientierungsgröße schlägt die Kommission eine Nettoersatzquote von 70 Prozent vor. Künftig soll die gesamte Altersvorsorge – bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge – im Durchschnitt rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens absichern.
Hardt sieht Grundlage für große Reform
Jürgen Hardt bewertet die Empfehlungen als wichtige Grundlage für eine umfassende Rentenreform. Die Vorschläge könnten dazu beitragen, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren und die Lasten des demografischen Wandels gerechter zu verteilen. Reformen seien zwar mit zusätzlichen Belastungen verbunden, Nichtstun würde die Herausforderungen jedoch nur verschärfen.
Redaktioneller Hinweis: Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind bislang Vorschläge. Über eine Umsetzung muss die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundestag entscheiden.











