SolingenWiederaufnahme im Fall des Solinger Brandanschlags beantragt – Felix K. sieht neue...

Wiederaufnahme im Fall des Solinger Brandanschlags beantragt – Felix K. sieht neue Beweise für seine Unschuld

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Solingen. Mehr als 33 Jahre nach dem Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç an der Unteren Werner Straße in Solingen könnte der Fall die Justiz erneut beschäftigen. Einer der damals Verurteilten, Felix K., hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt. Seine Verteidigung ist überzeugt, mit neuen Beweismitteln die Unschuld ihres Mandanten nachweisen zu können.

Wiederaufnahmeverfahren beantragt

Der Berliner Rechtsanwalt Nicolas Baum, der Felix K. vertritt, hat nach eigenen Angaben einen Wiederaufnahmeantrag beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht.

Der Antrag stützt sich auf zwei Urkunden, eine Zeugenerklärung sowie ein neues aussagepsychologisches Sachverständigengutachten. Nach Auffassung der Verteidigung belegen diese neuen Beweismittel, dass zwei Mitangeklagte zu Beginn der Ermittlungen falsche Geständnisse abgelegt hätten.

Nach heutiger aussagepsychologischer Forschung seien Falschgeständnisse unter bestimmten Umständen wissenschaftlich belegt und keineswegs ausgeschlossen. Das ursprüngliche Urteil habe sich jedoch maßgeblich auf die damaligen Geständnisse gestützt, die später widerrufen worden seien.

Der Anwalt vertritt die Auffassung, dass die neuen Beweismittel bei ihrer damaligen Kenntnis zu einem Freispruch von Felix K. sowie weiterer Verurteilter geführt hätten.

Urteil aus dem Jahr 1995

Der Brandanschlag ereignete sich in der Nacht zum 29. Mai 1993 in der Unteren Wernerstraße. Bei dem Feuer kamen fünf Mitglieder der Familie Genç ums Leben, 14 weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Am 13. Oktober 1995 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf vier junge Männer wegen fünffachen Mordes in Tateinheit mit 14-fachem versuchten Mord und besonders schwerer Brandstiftung zu langjährigen Freiheitsstrafen. Die Urteil wurden rechtskräftig. Alle vier Verurteilten haben ihre Strafen inzwischen verbüßt.

Hohe Hürden für eine Wiederaufnahme

Ob es tatsächlich zu einem neuen Strafprozess kommt, ist derzeit offen.

Zunächst prüft das Oberlandesgericht Düsseldorf im sogenannten Additionsverfahren, ob der Wiederaufnahmeantrag überhaupt zulässig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Erst wenn diese formalen Hürden genommen sind, wird der zuständige Senat prüfen, ob die vorgelegten neuen Tatsachen und Beweismittel geeignet sind, das rechtskräftige Urteil in Frage zu stellen. Nur wenn dies bejaht wird, würde das Verfahren neu aufgerollt und eine erneute Hauptverhandlung mit neuer Beweisaufnahme stattfinden.

Verfahren könnte erneut bundesweit Aufmerksamkeit erregen

Der Solinger Brandanschlag zählt zu den folgenschwersten Gewaltverbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte und beschäftigt Justiz, Politik und Öffentlichkeit bis heute.

Mit dem nun eingereichten Wiederaufnahmeantrag erhält der Fall erneut eine juristische Dimension. Ob die vorgelegten Beweismittel tatsächlich ausreichen, um das rechtskräftige Urteil überprüfen zu lassen, muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Bis zu einer Entscheidung dürften voraussichtlich noch mehrere Monate vergehen.

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