Reform des Sozialstaats tritt zum 1. Juli in Kraft – Mittelstandsunion sieht mehr Verbindlichkeit und stärkeren Fokus auf Arbeitsaufnahme
Solingen – Mit dem 1. Juli ist das Bürgergeld Geschichte. An seine Stelle tritt die neue Grundsicherung, die im Rahmen des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes bundesweit in Kraft getreten ist. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Solingen begrüßt die Reform ausdrücklich und spricht von einem grundlegenden Kurswechsel in der Sozialpolitik.
Nach Auffassung der MIT soll die neue Grundsicherung den Sozialstaat wieder stärker am Prinzip des „Förderns und Forderns“ ausrichten. Ziel sei es, Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, weiterhin abzusichern, gleichzeitig aber die Eigenverantwortung sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Die Vorsitzende der MIT Solingen, Gerlinde Steingrüber, bezeichnet die Abschaffung des Bürgergeldes als wichtiges Signal gegenüber den Menschen, die mit ihrer Arbeit und ihren Steuerzahlungen den Sozialstaat finanzieren.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen können Leistungsbezieher bei wiederholten Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen künftig wieder mit spürbaren Leistungskürzungen rechnen. Auch die Erreichbarkeit gegenüber dem Jobcenter wird verbindlicher überprüft. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit Vorrang erhalten. Qualifizierungsmaßnahmen bleiben zwar möglich, müssen künftig jedoch stärker auf eine dauerhafte Beschäftigung ausgerichtet sein.
Der bisherige Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten soll nach Auffassung der Bundesregierung zu einem verbindlicheren Integrationsfahrplan werden, der sowohl Unterstützungsangebote als auch konkrete Mitwirkungspflichten enthält.
Mittelstand hofft auf mehr Arbeitskräfte
Aus Sicht der MIT kommt die Reform insbesondere dem Mittelstand zugute. Viele Betriebe in Branchen wie Handwerk, Gastronomie, Pflege, Logistik oder Einzelhandel hätten weiterhin große Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen.
Steingrüber betont, der Sozialstaat dürfe keine Anreize schaffen, die eine Arbeitsaufnahme verzögerten oder Beschäftigung unattraktiv machten. Die neue Grundsicherung solle deshalb kein dauerhaftes Auffangsystem sein, sondern den Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Bundesagentur gibt Jobcentern Leitlinien
Positiv bewertet die MIT Solingen auch die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten fachlichen Weisungen. Diese sollen den Jobcentern bundesweit Orientierung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben geben – unter anderem bei den Themen Kooperationsplan, Meldepflichten, Erreichbarkeit, Fördermaßnahmen und Leistungsminderungen.
Nach Ansicht der MIT sorgen diese Vorgaben dafür, dass die Reform nicht nur gesetzlich beschlossen wird, sondern auch einheitlich und praktikabel umgesetzt werden kann.
Steingrüber erklärt abschließend, die neue Grundsicherung sei kein reines Sanktionssystem, sondern verbinde Unterstützung für Bedürftige mit klaren Erwartungen an diejenigen, die arbeiten könnten. Diese Balance aus Fördern und Fordern sei aus ihrer Sicht Voraussetzung für einen leistungsfähigen und gerechten Sozialstaat.











