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Sexueller Übergriff und kinderpornografische Bilder: Solinger Unternehmer (60) muss doch nicht ins Gefängnis

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Landgericht Wuppertal mildert Urteil aus erster Instanz deutlich ab

Bergisches Land – Das Landgericht Wuppertal hat das Strafverfahren gegen einen 60-jährigen Unternehmer aus Solingen mit einer Bewährungsstrafe abgeschlossen. Der Mann wurde wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine damals 13-jährige Schülerin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Damit änderte das Gericht ein früheres Urteil des Amtsgerichts Solingen ab, das noch eine Haftstrafe ohne Bewährung vorgesehen hatte.

Handyaufnahme führte zur Aufklärung

Den Ermittlungen zufolge hatte die Jugendliche den Vorfall mit ihrem Mobiltelefon dokumentiert. Nachdem sie die Aufnahme an eine Freundin weitergeleitet hatte, wurde deren Mutter darauf aufmerksam und verständigte die Polizei. Nach Überzeugung des Gerichts trug das Video entscheidend zur Aufklärung des Sachverhalts bei.

Frühes Geständnis sprach für den Angeklagten

Nach Auffassung der Strafkammer wirkte sich insbesondere das frühzeitige Geständnis des Angeklagten strafmildernd aus. Dadurch blieb der Jugendlichen eine Aussage vor Gericht erspart.

Neben der Bewährungsstrafe muss der 60-Jährige der Geschädigten 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Weitere 3.000 Euro sind an den Kinderschutzbund zu leisten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit darf der Mann keinen Kontakt zu der Jugendlichen aufnehmen und sich keine weiteren Straftaten zuschulden kommen lassen.

Erstes Urteil fiel noch deutlich strenger aus – Kinderpornos im Handy entdeckt

Bereits im März 2026 hatte das Amtsgericht Solingen den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen diese Entscheidung war Rechtsmittel eingelegt worden. Das Landgericht kam nun nach erneuter Prüfung zu einer anderen Bewertung und setzte die Strafe zur Bewährung aus.

In die Verurteilung floss außerdem ein weiterer Tatvorwurf ein. Das Gericht berücksichtigte Bildaufnahmen mit nackten minderjährigen Mädchen, die nach den Vorschriften des Strafrechts als kinderpornografisches Material einzustufen waren.

Weiteres Verfahren angekündigt

Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die damals 13-Jährige durch den Übergriff psychisch belastet. Eine therapeutische Behandlung sei nach den Erkenntnissen des Verfahrens jedoch nicht erforderlich gewesen.

Der Angeklagte befand sich seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Nach eigenen Angaben verlor er in dieser Zeit seine Wohnung. Zudem soll sein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen den Mann außerdem ein weiteres Strafverfahren anhängig. Dieses steht im Zusammenhang mit seinem Umgang mit einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen und ist bislang noch nicht abgeschlossen.

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