Münster/Solingen – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat der Bezirksregierung Düsseldorf eine empfindliche juristische Niederlage beigebracht. Die Richter wiesen die Beschwerde der Kommunalaufsicht zurück und bestätigten damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Die Suspendierung des Solinger Beigeordneten für Recht und Ordnung, Jan Welzel (CDU), war nach nicht gerechtfertigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Für Welzel bedeutet die Entscheidung eine vollständige Bestätigung der bisherigen gerichtlichen Linie. Bereits im März war er nach dem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht an seinen Arbeitsplatz im Solinger Rathaus zurückgekehrt. Nun hat auch das höchste Verwaltungsgericht des Landes die Rechtsauffassung der Vorinstanz bestätigt.
Gericht sieht derzeit keine ausreichende Grundlage
Nach der Prüfung des bisherigen Aktenmaterials gelangte das OVG zu dem Ergebnis, dass die außergewöhnliche Maßnahme einer vorläufigen Dienstenthebung derzeit nicht gerechtfertigt ist. Nach Auffassung der Richter lässt sich auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die gegen Welzel erhobenen disziplinarrechtlichen Vorwürfe zutreffen.
Auch im Hinblick auf einen weiteren Vorwurf, wonach Welzel gegenüber der Ausländerbehörde pflichtwidrig nicht eingeschritten sein soll, erkennen die Richter derzeit keine ausreichende Grundlage für eine Suspendierung oder eine spätere Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Bezirksregierung scheitert zum zweiten Mal
Für die Bezirksregierung Düsseldorf ist die Entscheidung ein herber Rückschlag. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Suspendierung aufgehoben hatte, blieb nun auch die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
Damit ist die Kommunalaufsicht innerhalb weniger Monate bereits zum zweiten Mal mit ihrer rechtlichen Bewertung gescheitert. Das OVG macht deutlich, dass laufende strafrechtliche Ermittlungen allein nicht ausreichen, um einen kommunalen Wahlbeamten vorläufig aus dem Dienst zu entfernen. Für eine derart einschneidende Maßnahme müsse eine deutlich belastbarere Grundlage vorliegen.
Für Regierungspräsident Thomas Schürmann (B90/Die Grünen) ist das Urteil ebenfalls eine empfindliche Niederlage. Die von seiner Behörde angeordnete Suspendierung hält auch der Überprüfung durch das höchste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens nicht stand.
Hintergrund sind laufende Ermittlungen
Ausgangspunkt des Disziplinarverfahrens sind seit längerer Zeit laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Schleusernetzwerk. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht, dass ausländischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung rechtswidrige Aufenthaltstitel verschafft worden sein könnten. Die Ermittlungsbehörden prüfen außerdem, ob Amtsträger dabei unzulässig beeinflusst worden sein könnten.
Im Zuge dieser Ermittlungen war auch gegen Jan Welzel ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das schließlich auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf zu seiner Suspendierung führte.
Das Oberverwaltungsgericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die aktuelle Entscheidung trifft deshalb keine Aussage über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung, sondern ausschließlich über die Frage, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Suspendierung erfüllt waren. Nach Auffassung der Richter ist dies derzeit nicht der Fall.
Welzel sieht sich bestätigt
Jan Welzel hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe von Beginn an entschieden zurückgewiesen und sich gegen seine Suspendierung auf dem Rechtsweg gewehrt. Dieser Kurs hat sich nun auch vor dem höchsten Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens bestätigt.
Mit der Entscheidung aus Münster erhält der Solinger Beigeordnete endgültig Rückendeckung in dem Eilverfahren. Gleichzeitig muss die Bezirksregierung Düsseldorf eine deutliche juristische Niederlage hinnehmen. Ihre Entscheidung, Welzel vorläufig des Dienstes zu entheben, konnte weder vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand haben.
Wie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ausgeht, ist weiterhin offen. Fest steht jedoch: Nach der derzeitigen Bewertung des OVG fehlte die notwendige Grundlage für die Suspendierung des Solinger Beigeordneten.










