Dies & DasCDU Solingen sieht sich nach Gerichtsentscheid zu Rechtsdezernent Jan Welzel bestätigt

CDU Solingen sieht sich nach Gerichtsentscheid zu Rechtsdezernent Jan Welzel bestätigt

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Solingen – Nachdem die Solinger Nachrichten bereits am Vortag ausführlich über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen berichtet hatten, hat sich am Mittwoch auch die CDU Solingen mit einer Presseerklärung zu Wort gemeldet. Die Christdemokraten sehen sich durch die jüngsten Gerichtsentscheidungen in ihrer bisherigen Haltung bestätigt. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Suspendierung des Solinger Beigeordneten Jan Welzel aufgehoben hatte, bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung nicht vorlagen.

CDU-Fraktionschef Carsten Voigt erklärte, die vergangenen Monate seien für Jan Welzel persönlich und beruflich eine erhebliche Belastung gewesen. In einer persönlichen Erklärung habe Welzel selbst darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Vorwürfe und die Diskussionen sein persönliches und berufliches Ansehen deutlich beeinträchtigt hätten.

„Ein Beigeordneter ist keine Maschine, sondern ein Mensch. Die letzten Monate müssen für Jan Welzel sehr belastend gewesen sein. Die Tatsache, dass die höchste verwaltungsrechtliche Instanz in NRW den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt hat, zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert“, so Voigt. Die CDU-Fraktion freue sich darauf, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Beigeordneten fortzusetzen.

CDU mahnt zu Sachlichkeit

Gleichzeitig betont die CDU, dass die Gerichtsentscheidung keine Aussage über den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens treffe. Auch Welzel selbst habe darauf hingewiesen. Deshalb sei nun kein Platz für einen Triumph, sondern für einen sachlichen Umgang mit dem Verfahren.

„Schwerwiegende Vorwürfe müssen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung standhalten“, erklärte Voigt. Die Entscheidungen der Gerichte zeigten aus Sicht der CDU, dass die Voraussetzungen für eine Suspendierung nicht ausreichend belegt gewesen seien.

Frühere Kritik an der Bezirksregierung

Die CDU-Fraktion erinnert zudem daran, bereits im März öffentlich Kritik am Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf geäußert zu haben. Damals hatte Carsten Voigt in einer Pressemitteilung sowie in einem offenen Brief an Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärt, man akzeptiere nicht, „dass ein verdienter Wahlbeamter unserer Stadt ohne stichhaltige Beweise demontiert wird“.

Nach Auffassung der CDU bestätigt die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nun den damaligen Kurs der Fraktion. Nachdem bereits die erste Gerichtsentscheidung zur Aufhebung der Suspendierung geführt hatte, habe nun auch die zweite gerichtliche Prüfung ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nicht gegeben gewesen seien.

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