Politik75 Meter Abstand zum Tempolimit-Schild: Bürgergemeinschaft fordert neue Blitzer-Regeln für Solingen

75 Meter Abstand zum Tempolimit-Schild: Bürgergemeinschaft fordert neue Blitzer-Regeln für Solingen

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Antrag für den Rat – Geschwindigkeitskontrollen sollen transparenter und nachvollziehbarer werden

Solingen – Wo darf die Stadt einen Blitzer aufstellen – und wie nah darf eine Messstelle eigentlich an einem Verkehrsschild stehen, das ein neues Tempolimit vorgibt? Die Bürgergemeinschaft für Solingen e.V. (BfS) will dafür künftig eine klare Regel: Mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessungen der Stadt sollen grundsätzlich mindestens 75 Meter Abstand zu entsprechenden Verkehrszeichen halten.

Einen entsprechenden Antrag bringt die Fraktion in den Rat der Stadt Solingen ein. Konkret soll sich die Stadt selbst verpflichten, innerhalb eines Bereichs von jeweils 75 Metern vor und nach einem Verkehrszeichen, das eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnet oder aufhebt, keine Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

„Blitzer unmittelbar am Schild erwecken Eindruck, dass es um Einnahmen geht“

Grundsätzlich stellt die Bürgergemeinschaft Geschwindigkeitskontrollen ausdrücklich nicht infrage. Vielmehr gehe es darum, die Akzeptanz solcher Kontrollen zu erhöhen.

„Geschwindigkeitskontrollen sind notwendig und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie müssen aber nachvollziehbar, verhältnismäßig und fair erfolgen“, erklärt Jan Michael Lange, Fraktionsvorsitzender der Bürgergemeinschaft für Solingen.

Das Foto (BfS e.V.) Fraktionschef zeigt Jan Michael Lange

Autofahrer müssten nach einer Änderung der zulässigen Geschwindigkeit eine realistische Möglichkeit haben, ihr Tempo entsprechend anzupassen. „Wer eine geänderte Geschwindigkeitsbegrenzung passiert, braucht eine realistische Möglichkeit, die Geschwindigkeit sicher anzupassen. Blitzer unmittelbar am Schild oder kurz davor erwecken dagegen den Eindruck, dass es vor allem um Einnahmen geht“, so Lange.

Keine Ausnahmen von der 75-Meter-Regel vorgesehen

Nach den Vorstellungen der Bürgergemeinschaft soll die Regelung für sämtliche Geschwindigkeitsmessungen gelten, die entweder unmittelbar durch die Stadt Solingen oder in deren Auftrag durchgeführt werden.

Ausnahmen von der 75-Meter-Zone soll es ausdrücklich nicht geben.

Das bedeute nach Darstellung der Fraktion allerdings nicht, dass Kontrollen an besonders sensiblen Stellen eingeschränkt werden sollen. Bekannte Gefahrenstellen, Bereiche vor Schulen und Kindertagesstätten, unfallauffällige Straßenabschnitte oder Stellen mit wiederholten Geschwindigkeitsverstößen könnten weiterhin gezielt überwacht werden – allerdings außerhalb des geforderten Mindestabstands.

In NRW gibt es keinen verbindlichen Mindestabstand

Hintergrund des Vorstoßes ist auch die derzeitige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Einen allgemein verbindlichen Mindestabstand zwischen einem Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit verändert, und einer Geschwindigkeitsmessstelle gibt es nach Angaben der Bürgergemeinschaft derzeit nicht. Dies sei auch durch die Landesregierung in einer Antwort im Landtag bestätigt worden.

Die Bürgergemeinschaft verweist deshalb auf Regelungen beziehungsweise Vorgaben in anderen Bundesländern.

So wird in Berlin bei einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Abstand von 75 Metern genannt. In Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich 100 Meter zwischen dem Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Messbereich vorgesehen. Bei einer stufenweisen Reduzierung der Geschwindigkeit kann der Abstand dort unter bestimmten Voraussetzungen auf 50 Meter reduziert werden.

Bürgergemeinschaft will Akzeptanz von Kontrollen erhöhen

Die Fraktion sieht in einer festen Abstandsregel deshalb vor allem einen Beitrag zu mehr Transparenz. Geschwindigkeitskontrollen sollten von Verkehrsteilnehmern als Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und nicht als vermeintliche Einnahmequelle wahrgenommen werden.

„Mit unserer Initiative stellen wir nicht die Geschwindigkeitsüberwachung infrage. Im Gegenteil: Wir wollen ihre Akzeptanz erhöhen“, erklärt Lange. „Wenn Kontrollen nachvollziehbar positioniert sind, werden sie als Schutzmaßnahme wahrgenommen – und nicht als Falle. Solingen kann hier mit gutem Beispiel vorangehen.“

Die angestrebte Regelung würde zunächst ausschließlich die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung betreffen.

Forderung nach landesweit einheitlicher Regelung

Doch die Bürgergemeinschaft will noch einen Schritt weitergehen. Neben der Selbstverpflichtung für Solingen soll der Oberbürgermeister aufgefordert werden, das Thema auch auf Landesebene voranzutreiben.

Er soll sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen sowie bei den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, eine einheitliche Regelung für Mindestabstände zwischen geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen und Messstellen zu schaffen.

Ob die von der Bürgergemeinschaft vorgeschlagene starre 75-Meter-Regel in Solingen tatsächlich kommt, hängt nun von der politischen Beratung und den Mehrheitsverhältnissen im Rat ab.

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