StadtteileFußgängerzone Wald: Für Radfahrer gilt jetzt tagsüber – absteigen und schieben!

Fußgängerzone Wald: Für Radfahrer gilt jetzt tagsüber – absteigen und schieben!

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Solingen – Die Diskussion um die Verkehrsregelungen in der Walder Fußgängerzone geht weiter. Nachdem sich die bisherige Debatte vor allem um Autos, Lieferverkehr, Falschparker und die neuen Andienungszeiten gedreht hat, rückt nun auch eine wichtige Regelung in den Fokus: Außerhalb der freigegebenen Andienungszeiten dürfen auch Radfahrer die Fußgängerzone nicht mehr befahren. Von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr heißt es deshalb: absteigen und schieben! Erst ab 18.30 Uhr und bis 11.00 Uhr am folgenden Vormittag ist das Radfahren im Rahmen der entsprechenden Freigabe wieder erlaubt.

Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger da

Die rechtliche Grundlage findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Verkehrszeichen 242.1 kennzeichnet den Beginn einer Fußgängerzone. Die Vorgabe ist eindeutig: Anderer als Fußgängerverkehr darf eine Fußgängerzone grundsätzlich nicht benutzen.

Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Zusatzzeichen zugelassen und dabei auch auf bestimmte Verkehrsarten oder Uhrzeiten beschränkt werden. Eine zeitlich begrenzte Freigabe gilt folglich nur innerhalb des auf dem Zusatzzeichen angegebenen Zeitraums.

Wer sein Fahrrad außerhalb dieser Freigabe durch die Walder Fußgängerzone mitnehmen möchte, darf dies selbstverständlich tun – allerdings nur schiebend. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nach den Regelungen der StVO als Fußgänger.

Besonderer Schutz für Fußgänger und spielende Kinder

Hinter diesen Vorschriften steht der besondere Charakter einer Fußgängerzone. Sie soll einen Bereich schaffen, in dem sich Menschen weitgehend frei von jeglichem Verkehr bewegen können.

Davon profitieren insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Familien mit Kindern. Gerade Kinder bewegen sich häufig spontan und für andere Verkehrsteilnehmer nicht immer vorhersehbar. Sie laufen plötzlich los, wechseln die Richtung oder entfernen sich einige Meter von ihren Eltern.

In einer Fußgängerzone sollen Eltern deshalb in besonderem Maße darauf vertrauen können, dass andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und die geltenden Beschränkungen beachten. Auch ein vermeintlich langsam fahrendes Fahrrad kann in einer gut besuchten Fußgängerzone zur Gefahr werden, wenn ein Kind unvermittelt den Weg kreuzt.

Auch während der Freigabe haben Fußgänger Vorrang

Wichtig ist zudem: Die zeitweise Freigabe für den Radverkehr macht aus der Fußgängerzone keine normale Straße.

Auch während der erlaubten Zeiten haben Fußgänger jederzeit Vorrang. Der zugelassene Fahrverkehr darf sie weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss gewartet werden! Zudem gilt Schrittgeschwindigkeit.

Das betrifft nicht nur Radfahrer, sondern grundsätzlich auch alle andere Fahrzeuge, die aufgrund der entsprechenden Zusatzbeschilderung die Fußgängerzone befahren dürfen.

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich also auch während der Freigabe nicht darauf berufen, dass Fußgänger Platz machen müssten. Das Gegenteil ist der Fall: Der Fahrverkehr muss sich den Fußgängern anpassen – nicht die Fußgänger dem Fahrverkehr.

Entscheidend werden auch die Kontrollen sein

Die Solinger Nachrichten hatten bereits in ihrer bisherigen Berichterstattung darauf hingewiesen, dass veränderte Andienungszeiten allein die seit längerer Zeit bestehenden Verkehrsprobleme in der Walder Fußgängerzone kaum lösen dürften.

Immer wieder geht es um falsch abgestellte Fahrzeuge und unerlaubte Durchfahrten. Mit den neuen Regelungen stellt sich daher auch die Frage, wie konsequent deren Einhaltung künftig kontrolliert wird.

Denn Regeln für eine Fußgängerzone können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden – von Autofahrern und Lieferdiensten ebenso wie von Radfahrern.

Gerade während der stärker frequentierten Tagesstunden soll die Walder Fußgängerzone das sein, wofür sie geschaffen wurde: ein geschützter Bereich für Fußgänger, in dem insbesondere auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicher unterwegs sein können.

Für Radfahrer ist die Regel deshalb denkbar einfach: Ist das Radfahren nicht freigegeben, heißt es absteigen und schieben.

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