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Streit um OB-Wahl in Solingens Partnerstadt Aue-Bad Schlema: Landratsamt weist Einspruch gegen Hoffmanns Wahlsieg zurück

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Aue-Bad Schlema/Solingen – Eine wichtige Entscheidung im Streit um die Oberbürgermeisterwahl in Solingens Partnerstadt Aue-Bad Schlema ist gefallen: Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat die Einwände gegen den Wahlsieg von Marcus Hoffmann (CDU) zurückgewiesen. Die Rechtsaufsichtsbehörde sieht nach ihrer Prüfung keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, die eine Ungültigkeit des zweiten Wahlgangs begründen würden.

Bei der Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni hatte sich Marcus Hoffmann (CDU) mit 52,67 Prozent beziehungsweise 5.007 Stimmen gegen Stefan Hartung (FREIE SACHSEN) durchgesetzt. Hartung erreichte 47,33 Prozent und 4.499 Stimmen. Damit lagen 508 Stimmen zwischen den beiden Bewerbern.

Das Foto (CDU Aue-Bad Schlema) zeigt Marcus Hoffmann.

Gegen das Ergebnis legten sowohl die FREIEN SACHSEN als auch Stefan Hartung (FREIE SACHSEN) persönlich Einspruch ein. Das Landratsamt hat nun entschieden: Der Einspruch der Partei wurde als unzulässig zurückgewiesen. Hartungs persönlicher Einspruch war zwar zulässig, wurde nach Prüfung der vorgebrachten Gründe jedoch als unbegründet zurückgewiesen.

Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema sieht sich durch die Entscheidung in ihrer Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestätigt. Nach Angaben der Stadt wird insbesondere die Korrektheit der Briefwahl und ihrer Auszählung durch die Entscheidung der Rechtsaufsicht bestätigt.

Mehrere Vorwürfe wurden geprüft

Die Wahlanfechtung stützte sich auf mehrere Punkte. Unter anderem ging es um ein Schreiben eines ortsansässigen Zahnarztes an Patienten mit einer Wahlempfehlung für Marcus Hoffmann (CDU), um die Organisation und Auszählung der Briefwahl, eine beanstandete Wahlurne sowie um Äußerungen von Landrat Rico Anton (CDU) im Wahlkampf.

Das Landratsamt kam nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass keiner dieser Punkte einen Wahlfehler darstelle, der die Ungültigkeit der Wahl begründen könne.

Besonders ausführlich beschäftigt sich der Bescheid mit der Briefwahl. Die Rechtsaufsicht überprüfte nach eigenen Angaben die Wahlniederschriften und die Abläufe der drei Briefwahlvorstände. Auch die zurückgewiesenen Wahlbriefe seien vollständig kontrolliert worden. Dabei seien keine Unstimmigkeiten festgestellt worden.

Auch unterschiedliche Zahlen zurückgewiesener Wahlbriefe wertete die Behörde nicht als Verstoß. In den drei Briefwahlvorständen waren 42 von 994, 49 von 1.009 beziehungsweise 22 von 1.000 Wahlbriefen zurückgewiesen worden. Eine statistische Auffälligkeit allein reiche nach Auffassung der Rechtsaufsicht nicht aus, um einen wahlrechtlich relevanten Fehler anzunehmen.

Schreiben eines Zahnarztes ebenfalls geprüft

Ein weiterer Streitpunkt war ein Schreiben eines ortsansässigen Zahnarztes, der wenige Tage vor dem zweiten Wahlgang gegenüber Patienten für die Wahl von Marcus Hoffmann (CDU) geworben hatte.

Das Landratsamt wertet dies wahlrechtlich als private Meinungsäußerung und nicht als unzulässige Wahlbeeinflussung. Ein gesondertes Verfahren wegen eines möglichen Datenschutzverstoßes war zum Zeitpunkt des Bescheides nach Angaben des Landratsamtes noch bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten in Prüfung.

Landratsamt sieht keinen Verstoß durch Rico Anton (CDU)

Auch mit einer Äußerung von Landrat Rico Anton (CDU) setzte sich die Rechtsaufsicht auseinander. Stefan Hartung (FREIE SACHSEN) hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot gesehen.

Das Landratsamt folgte dieser Argumentation nicht. Anton sei bei der betreffenden Äußerung ausdrücklich als CDU-Kreisvorsitzender und nicht in seiner amtlichen Funktion als Landrat aufgetreten. Eine Nutzung amtlicher Befugnisse oder Ressourcen sei nicht erkennbar gewesen. Die Äußerung sei daher als parteipolitische Meinungsäußerung und nicht als amtliche Handlung zu bewerten.

Insgesamt sieht die Rechtsaufsicht in keinem der vorgetragenen Punkte eine Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen oder eine unzulässige Wahlbeeinflussung, die das Ergebnis hätte beeinflussen können.

Marcus Hoffmann (CDU) kann Amt allerdings noch nicht antreten

Für den gewählten Oberbürgermeister Marcus Hoffmann (CDU) bedeutet die Entscheidung allerdings noch nicht den unmittelbaren Einzug ins Rathaus. Nach Angaben der Stadt kann Hoffmann sein Amt erst antreten, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt hat oder die entsprechende Wahlprüfungsfrist ungenutzt verstrichen ist.

Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt die Rathausspitze nach Angaben der Stadt aber voll handlungsfähig. Der amtierende Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) führt die Amtsgeschäfte der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema bis auf Weiteres regulär weiter.

Hartung (FREIE SACHSEN): Kein Manipulationsvorwurf gegen Hoffmann (CDU)

Stefan Hartung (FREIE SACHSEN) akzeptiert die Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht und will den Klageweg beschreiten. Gegenüber den Solinger Nachrichten stellte er zugleich ausdrücklich klar, dass sich seine Vorwürfe nicht persönlich gegen seinen Mitbewerber Marcus Hoffmann (CDU) oder gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung richten. Weder Hoffmann noch den Rathausmitarbeitern habe er eine bewusste Manipulation der Wahl unterstellt.

Hartung sieht vielmehr weiterhin Klärungsbedarf bei den von ihm beanstandeten formalen Abläufen sowie bei der Rolle Dritter im Wahlkampf. Dabei nennt er insbesondere Landrat Rico Anton (CDU) und das Schreiben des Zahnarztes. Die rechtliche Bewertung des Landratsamtes teilt Hartung nicht.

Das Foto (SH) zeigt Stefan Hartung (FREIE SACHSEN)

„Diese Antwort der Kommunalaufsicht wird vor dem Verwaltungsgericht einer Prüfung unterzogen werden müssen“, erklärte Stefan Hartung (FREIE SACHSEN) gegenüber unserer Redaktion.

Der Bescheid eröffnet diesen Rechtsweg ausdrücklich: Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.

Damit ist eine wichtige Etappe im Streit um die Oberbürgermeisterwahl in Solingens sächsischer Partnerstadt Aue-Bad Schlema abgeschlossen. Ein endgültiger Schlussstrich ist jedoch noch nicht gezogen. Ob und wann Marcus Hoffmann (CDU) sein Amt antreten kann, hängt nun vom weiteren Verlauf des Wahlprüfungsverfahrens und einer möglichen Klage ab.

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