Unionspolitiker Jürgen Hardt widerspricht den Plänen aus Klingbeils Ministerium
SOLINGEN/BERLIN. Die vom Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) geplante Zuckersteuer könnte erheblich mehr Getränke erfassen als bisher bekannt. Neben klassischer Cola, Limonade oder Energydrinks sollen offenbar auch zuckerfreie Zero-Produkte, pflanzliche Drinks, Milchmischgetränke, Fertigkaffee und Biermischgetränke besteuert werden.
Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Papier aus dem Bundesfinanzministerium. Ein öffentlich zugänglicher Gesetzentwurf mit den genannten Einzelheiten liegt bislang nicht vor. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Steuer liegt zunächat auch weiterhin beim Bundesfinanzministerium.
Bundesfinazministerium plant drei Stufen
Nach dem Bericht soll die Höhe der Steuer vom Zuckergehalt des Getränks abhängen. Vorgesehen seien drei Stufen:
- Bei 4,5 bis 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter anfallen.
- Bei mehr als 7 bis 10 Gramm sollen es 32 Cent pro Liter sein.
- Getränke mit mehr als 10 Gramm Zucker sollen mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Damit würde das vom SPD-geführten Finanzministerium entwickelte Modell über den bisherigen Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit hinausgehen. Diese hatte eine Steuerpflicht erst ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sowie höchstens 32 Cent pro Liter empfohlen.
Auch zuckerfreie Getränke betroffen?
Besonders erklärungsbedürftig ist die offenbar vorgesehene Einbeziehung von Getränken, die überhaupt keinen Zucker enthalten. Für zuckerfreie Cola, Light-Limonade oder einen kalorienfreien Energydrink könnten dem Bericht zufolge ebenfalls 26 Cent je Liter fällig werden.
Damit würde das Konzept aus KlingbeilsMinisterium seinem Namen nicht mehr gerecht: Aus einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke würde faktisch eine umfassendere Abgabe auf gesüßte Getränke. Frühere Überlegungen hatten noch vorgesehen, Produkte mit Süßstoffen ausdrücklich auszunehmen.
Auch gesüßte Hafer- oder Mandeldrinks, alkoholfreies Radler, trinkfertiger Kaffee und verschiedene Milchmischgetränke könnten betroffen sein. Bei Fruchtsäften ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt, welche Produkte von der Steuer ausgenommen bleiben sollen.
Hardt (CDU) widerspricht den Plänen
In der Union stoßen die bekannt gewordenen Überlegungen auf Widerspruch. Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt (CDU), zu dessen Wahlkreis auch Solingen gehört, sieht bei der Ausgestaltung deutlichen Klärungsbedarf.
Auf Anfrage der Solinger Nachrichten erklärte Jürgen Hardt:
„Die geplante Abgabe ist im Rahmen der Gesundheitsreform vereinbart worden. Sie soll dazu beitragen, die durch den übermäßigen Zuckerkonsum entstehenden Kosten zu kompensieren und den schädlichen Konsum zuckerhaltiger Nahrungsmittel zu verringern. Mit dieser Logik ist die Besteuerung zuckerarmer Nahrungsmittel nicht vereinbar. Es besteht also Beratungsbedarf in der Koalition.“
Hardt stellt damit nicht die grundsätzlich vereinbarte Abgabe infrage, wohl aber die weitergehende Ausgestaltung durch das von Klingbeil geführte Finanzministerium. Insbesondere die mögliche Besteuerung zuckerfreier und zuckerarmer Produkte dürfte nun innerhalb der Koalition für Diskussionen sorgen.
So teuer könnte es werden
Wie stark die Preise im Solinger Einzelhandel steigen würden, hängt davon ab, ob Hersteller und Händler die Belastung vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Bei einem Liter Limonade mit neun Gramm Zucker je 100 Milliliter würden nach dem beschriebenen Modell 32 Cent Steuer anfallen. Einschließlich Mehrwertsteuer könnte sich eine rechnerische Mehrbelastung von rund 38 Cent ergeben.
Für eine 1,5-Liter-Flasche eines stark gezuckerten Erfrischungsgetränks (beispielsweise Cola) mit mehr als zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter wären es 57 Cent Steuer. Zusammen mit der Mehrwertsteuer könnte die Flasche dann rund 68 Cent mehr kosten. Selbst ein Liter eines ausschließlich mit Süßstoffen gesüßten Zero-Getränks könnte sich rechnerisch um rund 31 Cent verteuern.
Dabei handelt es sich lediglich um Modellrechnungen. Ob Hersteller und Händler die Steuer vollständig weitergeben, steht noch nicht fest. Erfahrungsgemäß tragen solche zusätzlichen Belastungen am Ende jedoch zumindest zu einem erheblichen Teil die Verbraucher.
Einführung bereits 2027 angestrebt
Ursprünglich war eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke für 2028 im Gespräch. Inzwischen strebt Finanzminister Lars Klingbeil offenbar eine Einführung bereits im Jahr 2027 an. Wann die Steuer genau in Kraft treten könnte, ist weiterhin offen.
Befürworter versprechen sich davon einen geringeren Konsum stark gezuckerter Getränke. Zugleich soll die Steuer zusätzliche Einnahmen für den Bund erzielen. Das nun bekannt gewordene Modell wirft jedoch die Frage auf, warum auch Verbraucher zur Kasse gebeten werden sollen, die bewusst zu zuckerfreien oder zuckerarmen Alternativen greifen.
Welche Produkte tatsächlich betroffen sein werden und wie hoch die Belastung ausfällt, muss noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Nach der deutlichen Kritik von Jürgen Hardt dürfte vor allem das SPD-geführte Bundesfinanzministerium erklären müssen, warum eine Zuckersteuer nach seinen derzeitigen Überlegungen auch Getränke ohne Zucker treffen soll.










