Solingen/Berlin – Die geplante Zuckersteuer soll nun doch nicht auf zuckerfreie Getränke wie Cola Zero oder andere Light-Produkte erhoben werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erteilte den Überlegungen aus seinem eigenen Ministerium am heutigen Mittwoch in einem Beitrag auf Instagram eine klare Absage.
„Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte Klingbeil nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur. Eine Steuer auf zuckerfreie Getränke sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll.
Noch einen Tag zuvor war ein internes Papier aus dem Bundesfinanzministerium bekannt geworden, nach dem ausdrücklich auch Getränke mit Süßstoffen besteuert werden sollten. Die ungewöhnlich schnelle Klarstellung dürfte kaum zufällig erfolgt sein: Unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen setzte erheblicher öffentlicher und politischer Druck ein.
Auch die Solinger Nachrichten hatten am Dienstag ausführlich über die Pläne berichtet und die Frage aufgeworfen, wie sich eine Steuer auf zuckerfreie Getränke mit dem gesundheitspolitischen Ziel einer Zuckersteuer vereinbaren lässt.
Erst Schweigen, dann klare Absage
Noch am Dienstagabend wollte Klingbeil die konkreten Überlegungen aus seinem Ministerium nicht kommentieren. Er verwies auf vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung. Nur wenige Stunden später folgte nun die öffentliche Absage über Instagram.
Der Bundesfinanzminister bezeichnete das bekannt gewordene Papier als internen Arbeitsstand. Vor politischen Entscheidungen würden Fachleute aus den beteiligten Ministerien unterschiedliche Ideen und Argumente austauschen – auch kontrovers. Der Vorschlag sei weder politisch geeint noch innerhalb der Koalition beschlossen gewesen.
Seine Mitarbeiter müssten intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden, verteidigte der Finanzminister die Arbeit seines Hauses. Wenn jede interne Überlegung wie eine politische Entscheidung behandelt werde, erschwere dies aus seiner Sicht eine offene Debatte.
Diese Erklärung ändert allerdings nichts daran, dass die umstrittene Idee aus dem von Klingbeil geführten Bundesfinanzministerium stammt. Nach dem bekannt gewordenen Papier sollten Getränke „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ besteuert werden. Für ausschließlich mit Süßstoffen hergestellte Produkte war eine Belastung von 26 Cent pro Liter vorgesehen.
Öffentlicher Druck zeigte offenbar Wirkung
Die zeitliche Abfolge legt nahe, dass die deutliche Kritik zu der schnellen Festlegung des Finanzministers beigetragen hat. Innerhalb weniger Stunden wurde aus einer internen Überlegung, die Klingbeil zunächst nicht öffentlich bewerten wollte, eine klare Absage.
Auch der Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt (CDU), zu dessen Wahlkreis Solingen gehört, hatte die Überlegungen gegenüber den Solinger Nachrichten kritisiert.
„Die geplante Abgabe ist im Rahmen der Gesundheitsreform vereinbart worden. Sie soll dazu beitragen, die durch den übermäßigen Zuckerkonsum entstehenden Kosten zu kompensieren und den schädlichen Konsum zuckerhaltiger Nahrungsmittel zu verringern. Mit dieser Logik ist die Besteuerung zuckerarmer Nahrungsmittel nicht vereinbar. Es besteht also Beratungsbedarf in der Koalition“, erklärte Hardt am Dienstag.
Zumindest bei den Zero- und Light-Getränken scheint dieser Beratungsbedarf nun ungewöhnlich schnell ausgeräumt worden zu sein.
Andere Produkte bleiben im Blick
Vollständig vom Tisch ist die Debatte damit nicht. Das interne Papier aus dem Bundesfinanzministerium sah eine deutlich breitere Besteuerung vor als ursprünglich bekannt. Neben klassischen Limonaden sollten unter anderem Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks, Milchmischgetränke und trinkfertige Kaffeeprodukte erfasst werden. Ausgenommen wären demnach lediglich reine Milch und hundertprozentige Fruchtsäfte gewesen.
Welche dieser Produktgruppen nach Klingbeils Klarstellung weiterhin besteuert werden sollen, bleibt offen. Insbesondere bei Getränken, die von Natur aus Zucker enthalten oder nur vergleichsweise geringe Zuckermengen aufweisen, ist die geplante Abgrenzung weiterhin erklärungsbedürftig.
Auch die gestern bekannt gewordenen Steuerstufen sind bislang nicht abschließend beschlossen. Nach dem internen Modell sollten bei 4,5 bis 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter fällig werden. Bei mehr als 7 bis 10 Gramm waren 32 Cent und bei mehr als 10 Gramm 38 Cent pro Liter vorgesehen.
Steuer bleibt grundsätzlich geplant
Klingbeil hält trotz der Korrektur grundsätzlich an einer Steuer auf tatsächlich zuckerhaltige Getränke fest. Diese sei innerhalb der Koalition im Rahmen der Gesundheitsreform vereinbart worden. Ziel sei es, den hohen Zuckerkonsum zu reduzieren und insbesondere Kinder besser vor gesundheitlichen Folgen zu schützen.
Umstritten bleibt allerdings, ob tatsächlich die Gesundheitsvorsorge oder vor allem zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt im Vordergrund stehen. Ursprünglich war eine zweckgebundene Abgabe zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Gespräch. Inzwischen arbeitet das Finanzministerium an einer regulären Steuer, deren Einnahmen grundsätzlich dem Bundeshaushalt zufließen würden.
Auch der Zeitplan wurde offenbar vorgezogen. Statt 2028 könnte die Zuckersteuer bereits 2027 eingeführt werden. Ein abschließender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.
Für Käufer von Zero- und Light-Getränken gibt es damit zunächst Entwarnung. Bei vielen anderen Getränken bleibt dagegen abzuwarten, welche Überlegungen aus Klingbeils Ministerium am Ende tatsächlich in einen Gesetzentwurf einfließen.
Instagram-Profil von Lars Klingbeil: https://www.instagram.com/larsklingbeil/










