Neues Förderprogramm unterstützt den Einbau fest installierter Klimaanlagen – Solinger Einrichtungen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent erhalten
Solingen/NRW – Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung können künftig finanzielle Unterstützung für einen besseren Hitzeschutz erhalten. Die Sozialstiftung NRW stellt dafür in einem Sonderprogramm insgesamt 20 Millionen Euro bereit. Gefördert werden der Kauf und der Einbau fest installierter Klimaanlagen in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen.
Von dem Programm können auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Solingen profitieren. Ziel ist es, Bewohner während sommerlicher Hitzeperioden besser vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen.
Bis zu 5.000 Euro pro Raum
Je Gruppen- oder Gemeinschaftsraum können bis zu 5.000 Euro berücksichtigt werden. Die Förderung ist zunächst auf maximal vier Räume pro Einrichtung begrenzt. Aufgrund des besonderen Interesses der Stiftung kann der Zuschuss bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Nach Schätzungen der Sozialstiftung NRW leben landesweit bis zu 30.000 Menschen in Wohnangeboten, die von dem neuen Sonderprogramm profitieren könnten.
Neumann: „Fest installierte Kälteanlagen haben hohe Priorität“
Der Solinger Landtagsabgeordnete Josef Neumann ist Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates. Er begrüßt die Entscheidung:
„Ich freue mich, dass wir so schnell die vereinfachte Förderung dieser notwendigen Einbauten beschlossen haben. Fest installierte Kälteanlagen haben nach dem letzten Hitzesommer eine hohe Priorität. Um den Hitzewellen der nächsten Sommer zuvorzukommen, können viele Träger dank der Förderung durch die Sozialstiftung hier die richtigen Schritte gehen und damit die gesundheitlichen Risiken für Bewohnerinnen und Bewohner deutlich verringern.“
Vereinfachtes Antragsverfahren
Damit die Klimaanlagen möglichst schnell eingebaut werden können, soll das Förderverfahren vereinfacht werden. Die bislang geltende Bagatellgrenze entfällt. Zudem können Einrichtungen den für den Antrag erforderlichen Liefer- oder Leistungsvertrag bereits vor der Förderzusage abschließen – vorausgesetzt, der Vertrag enthält einen entsprechenden Vorbehalt.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm und zu langfristigen Bauförderungen der Sozialstiftung NRW gibt es unter https://sozialstiftung.nrw/news/sozialstiftungnrw-stellt-20-millionen-euro-fuer-hitzeschutz-bereit.










