Solingen – Die Stadt Solingen greift bei konkretem dienstlichem Bedarf weiterhin auf die Erfahrung früherer Mitarbeiter zurück. Derzeit sind insgesamt 31 Ruhestandsbeamte und ehemalige Tarifbeschäftigte für die Stadt oder einen ihrer Eigenbetriebe tätig. Das teilte die Verwaltung auf Anfrage der Solinger Nachrichten mit.
In dieser Zahl sind sowohl Beschäftigte enthalten, deren Tätigkeit über den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt des Ausscheidens hinaus fortgeführt wurde, als auch ehemalige Mitarbeiter, die nach ihrem Eintritt in den Ruhestand erneut für die Stadt tätig geworden sind.
Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen
Die früheren Mitarbeiter werden nach Angaben der Stadt in verschiedenen Bereichen der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe eingesetzt. Eine genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Stadtdiensten, Dienststellen oder Eigenbetrieben veröffentlicht die Verwaltung nicht. Wegen der geringen Fallzahlen könnten entsprechende Angaben eine Identifizierung einzelner Beschäftigter ermöglichen.
Die Weiter- oder Wiederbeschäftigung erfolgt nach Darstellung des Rathauses ausschließlich aufgrund eines konkreten dienstlichen Bedarfs. Sie kann beispielsweise notwendig werden, um die Aufgabenerledigung während einer vorübergehenden personellen Vakanz sicherzustellen oder den Zeitraum bis zum Abschluss eines Stellenbesetzungsverfahrens zu überbrücken.
Auch bei zeitlich begrenzten Aufgaben und Projekten kann die Erfahrung früherer Mitarbeiter gefragt sein. Darüber hinaus geht es darum, besonderes Fach- und Erfahrungswissen innerhalb der Verwaltung zu erhalten und an andere Mitarbeiter weiterzugeben.
Die Stadt betont, dass es sich dabei jeweils um Einzelfallentscheidungen und nicht um eine generelle Praxis handelt.
Klar abgegrenzte Aufgaben
Die ehemaligen Bediensteten übernehmen klar abgegrenzte Fach-, Projekt- oder Unterstützungsaufgaben. Vor einer Weiter- oder Wiederbeschäftigung prüft die Stadt, ob dafür ein konkreter Bedarf besteht. Bei dieser Entscheidung kommt es nicht ausschließlich darauf an, ob grundsätzlich anderes geeignetes Personal zur Verfügung steht. Auch zeitliche, organisatorische und fachliche Anforderungen können eine Rolle spielen.
Die rechtliche Grundlage bilden die jeweils einschlägigen beamten-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Besteht ein Beamtenverhältnis fort, richtet sich die Besoldung nach den geltenden beamten- und besoldungsrechtlichen Regelungen. Bei einem Arbeitsvertrag erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach den tarifrechtlichen Bestimmungen und entsprechend der übertragenen Tätigkeit.
Schutz persönlicher Vertragsdaten
Zu möglichen außer- oder übertariflichen Vergütungen macht die Stadt mit Blick auf den kleinen Personenkreis und den Schutz individueller Vertragsdaten keine weitergehenden Angaben. In ihrer Antwort erklärt Pressesprecherin Laura Vorberg dazu im Wortlaut:
„Zu einzelnen Vergütungsvereinbarungen, Vergütungshöhen und den jeweiligen Entscheidungsgründen macht die Stadt keine detaillierten Angaben. Aufgrund des kleinen und bereits durch die Fragestellung eng eingegrenzten Personenkreises könnten auch durch die Mitteilung der Zahl entsprechender Fälle Rückschlüsse auf konkrete Personen und deren individuelle Vertragsbedingungen gezogen werden. Bei allen Beschäftigungsverhältnissen werden die geltenden rechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben beachtet.“
Mit der Weiter- oder Wiederbeschäftigung früherer Mitarbeiter stellt die Stadt nach eigenen Angaben sicher, dass wichtige Aufgaben auch bei personellen Übergängen zuverlässig erledigt werden können. Gleichzeitig soll wertvolles Fachwissen erhalten und innerhalb der Verwaltung weitergegeben werden.










