SolingenStadt Solingen bewertet Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen immer individuell

Stadt Solingen bewertet Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen immer individuell

- Anzeige - spot_img

Besucherzahl, Veranstaltungsort und aktuelle Sicherheitslage entscheiden über konkrete Maßnahmen – Beim Kneipenfreitag wurden keine nennenswerten Mängel festgestellt

Solingen – Warum werden einige Veranstaltungen mit massiven Zufahrtssperren geschützt, während andernorts lediglich Schranken, Beschilderungen oder Kunststoffgitter zu sehen sind? Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatten die Solinger Nachrichten die Stadtverwaltung um eine ausführliche Stellungnahme zu den unterschiedlichen Sicherheitsvorkehrungen bei öffentlichen Veranstaltungen gebeten. Die Stadt betont, dass für alle Veranstaltungen einheitliche Bewertungsmaßstäbe gelten, die konkreten Maßnahmen jedoch individuell festgelegt werden.

Für Veranstaltungen gibt es nach Angaben der Verwaltung zunächst standardisierte Auflagen. Dazu gehören unter anderem das Freihalten von Rettungswegen, Vorgaben zum Jugendschutz, vorgeschriebene Restgehwegbreiten und gegebenenfalls Haltverbote. Welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, hängt jedoch von der jeweiligen Veranstaltung ab.

Berücksichtigt werden insbesondere die örtlichen Verhältnisse, die erwartete Besucherzahl und Besucherdichte, die Art und Bekanntheit der Veranstaltung, die Verkehrsführung sowie Flucht- und Rettungswege. Auch die aktuelle Sicherheitslage fließt in die Beurteilung ein. Grundlage ist zudem der Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Behörden erstellen individuelle Gefährdungsbeurteilung

Nach Angaben der Stadt wird jede Veranstaltung entsprechend ihrer Größe, Art, Lage und ihres konkreten Gefahrenpotenzials individuell bewertet. Federführend ist die kommunale Ordnungsbehörde. Sie stimmt sich unter anderem mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenverkehrsbehörde und bei Bedarf weiteren Stellen wie dem öffentlichen Personennahverkehr ab.

Die Gefährdungsbeurteilung sei nicht statisch. Sie werde anhand der jeweils aktuellen Sicherheitslage fortlaufend überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Sämtliche Maßnahmen müssten zudem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Ein kleines Straßen- oder Nachbarschaftsfest könne deshalb nicht mit denselben planerischen Anforderungen belastet werden wie eine Großveranstaltung mit mehreren tausend gleichzeitig anwesenden Besuchern. Entscheidend sei nicht, für jede Veranstaltung ein gleich umfangreiches Sicherheitsdokument zu erstellen, sondern eine dem jeweiligen Gefahrenpotenzial angemessene Beurteilung vorzunehmen.

Kneipenfreitag scheiterte nicht am Sicherheitskonzept

Die Stadt widerspricht ausdrücklich der Annahme, der Ohligser Kneipenfreitag sei im vergangenen Jahr wegen eines unzureichenden Sicherheitskonzeptes ausgefallen. Nach Darstellung der Verwaltung fehlte damals vielmehr ein konkreter Veranstalter, der die Verantwortung für die Durchführung übernahm und gegenüber den Behörden als Ansprechpartner auftrat.

Ein Veranstalter müsse die organisatorische Verantwortung übernehmen, die notwendigen Planungen vorlegen, angeordnete Maßnahmen umsetzen und für die beteiligten Behörden erreichbar sein. Ohne einen eindeutig bestimmten Verantwortlichen fehle bereits die organisatorische Grundlage für eine öffentliche Veranstaltung.

In diesem Jahr habe dagegen ein konkreter Veranstalter zur Verfügung gestanden. Dadurch konnten das Ordnungsamt und die weiteren beteiligten Stellen die organisatorischen und sicherheitsbezogenen Fragen abstimmen. Eine Absenkung oder grundlegende Änderung der Sicherheitsstandards sei nicht notwendig gewesen.

Unterschied zwischen Zufahrtsschutz und Verkehrssperrung

Mit Blick auf die beim Kneipenfreitag sichtbaren Absperrungen weist die Stadt auf einen wichtigen Unterschied hin: Technische Überfahr- und Zufahrtsschutzmaßnahmen zur Abwehr eines möglichen Anschlags seien nicht mit normalen verkehrsrechtlichen Sperren gleichzusetzen.

Beim Kneipenfreitag sollten der Individualverkehr und der öffentliche Nahverkehr aus den Veranstaltungsbereichen auf der Lennestraße, dem Ohligser Marktplatz und der Düsseldorfer Straße herausgehalten werden. Dafür seien unter anderem Schranken und Beschilderungen angeordnet worden.

Bei der Bewertung habe die Stadt auch berücksichtigt, dass die Veranstaltung im Vergleich zu klassischen Großveranstaltungen deutlich aufgelockerter gewesen sei. Zu den konkreten sicherheitsbehördlichen Hintergründen und Entscheidungsgrundlagen machte die Verwaltung aus Sicherheitsgründen allerdings keine weiteren Angaben. Auch die konkrete Funktion der von Besuchern beobachteten Kunststoffgitter wurde in der Antwort nicht näher erläutert.

Kontrollen vor und während der Veranstaltung

Bei größeren Veranstaltungen mit verkehrsrechtlichen Anordnungen findet vor Beginn eine gemeinsame Sicherheitsbegehung statt. Daran nehmen der Veranstalter, die Ordnungsbehörde, die Polizei und die Feuerwehr teil.

Während der Veranstaltung bleibt der Veranstalter für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen verantwortlich. Ergänzend kontrollieren die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst die Situation im Rahmen ihrer Bestreifungen. Beim diesjährigen Kneipenfreitag seien nach Angaben der Stadt keine nennenswerten Mängel festgestellt worden.

Dass Besucher bei verschiedenen Veranstaltungen deutlich unterschiedliche Schutzmaßnahmen wahrnehmen, bedeute laut Verwaltung nicht, dass unterschiedliche Sicherheitsstandards gelten. Identische Bewertungsmaßstäbe könnten aufgrund verschiedener Besucherzahlen, Veranstaltungsorte, Verkehrsführungen und Gefahrenlagen zu unterschiedlichen Maßnahmen führen.

Die Stadt hebt zugleich hervor, dass sie gemeinsam mit den Veranstaltern daran arbeite, öffentliche Feste und Veranstaltungen zu ermöglichen. Dabei gehe es stets um einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Lage werde nicht als feststehend betrachtet: Erkenntnisse aus Veranstaltungen würden anschließend ausgewertet und bei zukünftigen Planungen berücksichtigt.

Veranstalter trägt Verantwortung für die Umsetzung

Für die sichere Durchführung einer Veranstaltung und die Umsetzung der behördlichen Auflagen ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ordnungsbehörde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere beteiligte Stellen nehmen daneben ihre jeweiligen gesetzlichen Aufgaben wahr.

Die Stadt führt nach eigener Darstellung umfassende Gefahrenprognosen durch. Dabei werden unter anderem die allgemeine Sicherheitslage, der Straßenverkehr, die Besucherströme, Flucht- und Rettungswege sowie die Zugänglichkeit für Einsatzkräfte betrachtet. Die maßgeblichen Abwägungen würden schriftlich dokumentiert und könnten zuständigen Kontroll-, Aufsichts- oder Gerichtsstellen vorgelegt werden.

Wer nach einem möglichen Schadensereignis rechtlich verantwortlich wäre, könne nicht pauschal beantwortet werden. Dies müsse anhand der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorhandenen Erkenntnisse und der darauf beruhenden Gefahrenprognose beurteilt werden. Die ebenfalls gestellte Frage, ob und in welchem Umfang für solche Fälle Haftpflichtversicherungen der Stadt oder der Veranstalter bestehen, ließ die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ebenfalls unbeantwortet.

- Anzeige - spot_img