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Weyer: Flucht vor Polizeikontrolle endet im Gefängnis – Drogen, Bargeld und Waffen entdeckt

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Streifenpolizisten beobachten mutmaßlichen Drogendeal – 20-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft

Solingen – Seine Flucht dauerte nicht lange: Ein 20-Jähriger soll am Donnerstagnachmittag (3. September) in Solingen gerade dabei gewesen sein, Drogen zu verkaufen, als er einer Streifenwagenbesatzung auffiel. Wenig später klickten in der Max-Planck-Straße am Weyer die Handschellen.

Gegen 14.20 Uhr bemerkten die Polizisten den jungen Mann auf der Bebelallee. Als die Beamten ihren Streifenwagen in der Weyerstraße stoppten und den Verdächtigen kontrollieren wollten, rannte dieser davon. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf und stellten den Flüchtigen schließlich in der Max-Planck-Straße.

Drogen und Feinwaage im Rucksack

Bei der anschließenden Durchsuchung seines Rucksacks machten die Beamten einen umfangreichen Fund: Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei befanden sich darin eine größere Menge Cannabis, mehrere Blöcke Haschisch und Amphetamin.

Außerdem stellten die Polizisten eine Feinwaage, Druckverschlussbeutel sowie Bargeld in einer für den Drogenhandel typischen Stückelung sicher. Der 20-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Doch damit war der Einsatz noch nicht beendet. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler weitere Mengen Cannabis und Haschisch, zusätzliches Bargeld sowie Verpackungsmaterial. Darüber hinaus entdeckten sie Flaschen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, eine Druckluftpistole und ein Klappmesser.

Haftrichter schickt Verdächtigen in Untersuchungshaft

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der deutsch-französische Staatsangehörige am Freitag (4. September) einem Haftrichter vorgeführt. Gegen ihn besteht der Verdacht des illegalen bewaffneteten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete Untersuchungshaft an. Der 20-Jährige befindet sich seitdem im Gefängnis.

Ob und in welchem Umfang der Beschuldigte tatsächlich mit Drogen gehandelt hat, müssen die weiteren Ermittlungen klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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