Solingen – Sollen die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Solingen künftig Bodycams tragen können? CDU und Bündnis 90/Die Grünen bringen diese Frage jetzt gemeinsam auf die politische Tagesordnung. Mit einem Prüfantrag wollen beide Fraktionen klären lassen, ob der Einsatz der am Körper getragenen Kameras in Solingen sinnvoll, rechtlich zulässig und organisatorisch umsetzbar ist.
Der Antrag soll im September sowohl im Ausschuss für Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Aufenthaltsqualität (ASBA) als auch im Haupt- und Personalausschuss (HuPA) beraten werden.
„Die Sicherheit in Solingen und der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sind uns wichtige Anliegen“, erklären Nina Wacker und Niklas Geßner, die Sprecher ihrer Ratsfraktionen im ASBA. Ziel sei es, den KOD besser zu schützen und gleichzeitig die Gewaltprävention im öffentlichen Raum zu stärken.
Sechs Punkte sollen geprüft werden
Der gemeinsame Antrag umfasst insgesamt sechs Prüfbereiche. Zunächst soll die Stadtverwaltung darstellen, wie die aktuelle Situation beim Kommunalen Ordnungsdienst aussieht. Darauf soll eine Bedarfs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung folgen.
Außerdem sollen ein mögliches Einsatzkonzept sowie die notwendige technische Ausstattung untersucht werden. Dabei dürfte unter anderem die Frage eine Rolle spielen, in welchen Situationen die Kameras eingeschaltet werden dürften und wie Mitarbeiter für deren Einsatz geschult werden müssten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kosten. CDU und Grüne verlangen eine umfassende Analyse und wollen ausdrücklich auch mögliche Finanzierungswege untersuchen lassen.
Dabei verbinden beide Fraktionen den Bodycam-Vorstoß mit der aktuellen Haushaltsdebatte in Solingen. „Wir fordern explizit, dass mögliche Finanzierungswege auch abseits einer Grundsteuererhöhung untersucht werden sollen. Die Erhöhung der Grundsteuer darf kein Argument sein, mit dem jede sachliche Debatte bereits abgewürgt wird, bevor sie überhaupt geführt werden kann“, betonen Wacker und Geßner.
Datenschutz und rechtliche Voraussetzungen im Fokus
Besonders sensibel dürfte der fünfte Punkt des Antrags werden. Hier soll die Verwaltung die datenschutzrechtlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Bodycams untersuchen.
Darüber hinaus soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang das Land Nordrhein-Westfalen eine Einführung finanziell fördern könnte.
Nach Angaben von CDU und Grünen hat der Landesgesetzgeber den Kommunen in NRW grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Bodycams beim Vollzug des Ordnungsrechts einzusetzen. In Solingen wird von dieser Möglichkeit bislang kein Gebrauch gemacht.
„Der KOD leistet in Solingen einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, zur Einhaltung von Ordnungsvorschriften und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger. Daher wollen und werden wir ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten stärken“, erklären Wacker und Geßner.
Ob die Mitarbeiter des Solinger Ordnungsdienstes tatsächlich irgendwann mit Kameras auf Streife gehen, ist damit allerdings noch nicht entschieden. CDU und Grüne fordern zunächst ausdrücklich eine umfassende Prüfung. Erst auf Grundlage der Ergebnisse müsste die Politik anschließend über eine mögliche Einführung entscheiden.







