Solingen – Die Messerattacke auf zwei Männer an der Konrad-Adenauer-Straße im April dieses Jahres beschäftigt nun das Landgericht Wuppertal. Dem inzwischen 47 Jahre alten Okkan G. aus Solingen wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Jetzt werden weitere Einzelheiten zu der Tat bekannt. Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Sie beantragt deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Über den Vorfall hatten die Solinger Nachrichten bereits unmittelbar nach der Tat berichtet. Zwei Männer waren bei der Auseinandersetzung durch Messerstiche schwer verletzt worden und mussten notoperiert werden.
Streit soll bereits in einem Café begonnen haben
Aus der jetzt veröffentlichten Mitteilung des Landgerichts Wuppertal geht detaillierter hervor, was sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an jenem Nachmittag abgespielt haben soll.
Demnach soll Okkan G. zunächst in einem Café in Solingen in einen verbalen Streit mit den beiden späteren Opfern geraten sein. Daraufhin soll der 47-Jährige aus dem Ladenlokal verwiesen worden sein.
Doch damit soll die Auseinandersetzung nicht beendet gewesen sein. Rund zehn Minuten später soll der Beschuldigte zurückgekehrt sein. Die beiden anderen Männer sollen sich inzwischen auf dem Gehweg befunden haben. Dort soll der Streit erneut eskaliert sein.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Okkan G. die beiden Männer zunächst mit den Fäusten geschlagen haben. Anschließend soll er ein mitgeführtes Messer gezogen haben.
Einem der Männer soll er dreimal in den rechten Unterbauch gestochen haben. Das zweite Opfer soll zwei Messerstiche in den Brustbereich erlitten haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, den beiden Männern tödliche Verletzungen zuzufügen.
Polizisten waren zufällig bereits vor Ort
Dass die Situation nicht noch weiter eskalierte, dürfte einem glücklichen Umstand zu verdanken gewesen sein. Polizeibeamte befanden sich nach Angaben des Landgerichts wegen eines anderen Einsatzes bereits vor Ort und wurden auf die Auseinandersetzung aufmerksam.
Als die Beamten eingriffen, soll der Beschuldigte das Messer noch in der Hand gehalten haben. Unter Vorhalt ihrer Schusswaffen sollen die Polizisten den 47-Jährigen von einer weiteren Tatausführung abgehalten haben. Anschließend brachten sie ihn laut Antragsschrift zu Boden und fesselten ihn.

Die Verletzungen der beiden Männer waren schwerwiegend. Einer der Geschädigten soll durch einen der Messerstiche eine Verletzung der Baucharterie erlitten haben. Beim zweiten Opfer soll ein Stich in den Brustkorb die Lunge verletzt haben.
Beide Männer mussten zeitnah im Krankenhaus notoperiert werden, um eine infolge der Verletzungen möglicherweise bestehende Lebensgefahr auszuschließen.
Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in Psychiatrie
Im weiteren Verfahren spielt nun insbesondere der psychische Zustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat eine entscheidende Rolle.
Nach Angaben des Landgerichts soll Okkan G. aufgrund einer krankhaften seelischen Störung nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder zumindest erheblich darin eingeschränkt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb beantragt, den 47-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen und eine entsprechende Unterbringung angeordnet wird, muss nun die Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. Der Verhandlungsbeginn ist am 22. September 2026.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.







