BlaulichtWald: Zwei 15-Jährige stürzen mit E-Scooter – Fahrer erleidet Kopfverletzungen

Wald: Zwei 15-Jährige stürzen mit E-Scooter – Fahrer erleidet Kopfverletzungen

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Solingen – Bei einem Unfall mit einem E-Scooter sind am Freitagabend (11. September 2026) zwei 15-Jährige auf der Locher Straße in Wald verletzt worden. Beide Jugendlichen mussten nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Nach Angaben der Polizei war ein 15-Jähriger gegen 19.30 Uhr mit einem Miet-E-Scooter auf der Locher Straße in südlicher Richtung unterwegs. Auf dem Roller befand sich außerdem ein gleichaltriger Mitfahrer. Die gemeinsame Nutzung eines E-Scooters durch zwei Personen ist allerdings nicht erlaubt.

Mutmaßlich aufgrund des starken Gefälles nahm der E-Scooter während der Fahrt zunehmend an Geschwindigkeit auf. Der 15-jährige Fahrer verlor schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug. Beide Jugendlichen stürzten auf die Fahrbahn.

Der Fahrer zog sich dabei Kopfverletzungen zu. Sein ebenfalls 15 Jahre alter Mitfahrer erlitt Schürfwunden am rechten Unterarm sowie an der rechten Körperseite.

Der Rettungsdienst versorgte die beiden Jugendlichen zunächst an der Unfallstelle. Anschließend wurden sie zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Erziehungsberechtigten wurden über den Unfall informiert.

Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter

Aus Anlass des Unfalls weist die Polizei noch einmal auf die wichtigsten Regeln für die Nutzung von E-Scootern hin. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur von einer Person genutzt werden, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Zudem empfiehlt die Polizei dringend das Tragen eines Helms, um das Risiko schwerer Kopfverletzungen zu reduzieren.

E-Scooter müssen versichert sein und über eine Betriebserlaubnis verfügen. Gefahren werden muss auf Radwegen beziehungsweise – wenn kein Radweg vorhanden ist – auf der Fahrbahn. Gehwege sind für E-Scooter tabu.

Auch Alkohol und die Nutzung des Smartphones während der Fahrt können zum Problem werden: Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Handy gehört während der Fahrt nicht in die Hand.

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