SolingenNach AfD-Antrag: Solingen schafft klare Regeln für Flaggen an Schulen

Nach AfD-Antrag: Solingen schafft klare Regeln für Flaggen an Schulen

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Nach monatelanger Diskussion um Regenbogen- und Pride-Flaggen schafft die Stadt Solingen verbindliche Regeln für Schulen und Verwaltungsgebäude. Auslöser der politischen Debatte war unter anderem ein Antrag der AfD-Ratsfraktion.

Solingen – Welche Flaggen dürfen an Solingens Schulen und städtischen Gebäuden wehen – und wer entscheidet darüber? Diese Frage hatte in den vergangenen Monaten für politische Diskussionen gesorgt. Nun schafft die Stadt erstmals einen einheitlichen Rahmen. Oberbürgermeister Daniel Flemm führt zum 1. Oktober 2026 verbindliche Regelungen für die Beflaggung städtischer Schulen und Verwaltungsgebäude ein.

Im Mittelpunkt steht dabei künftig die Flagge der Klingenstadt Solingen. Sie soll an allen städtischen Schulen und Verwaltungsgebäuden zum verbindlichen Standard werden und nach Angaben der Stadt als dauerhaft sichtbares Symbol für Zusammenhalt und die freiheitlich-demokratischen Grundwerte stehen.

Deutschlandflagge weht bereits dauerhaft am Rathaus

Am Walter-Scheel-Platz vor dem Rathaus weht bereits seit dem 1. November 2025 – dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Daniel Flemm – dauerhaft die Flagge der Bundesrepublik Deutschland.

Auch an den Verwaltungsgebäuden an der Bonner Straße und der Gasstraße sollen künftig neben der Solinger Stadtflagge die Deutschland- und die Europaflagge gehisst werden, sofern dort ausreichend Flaggenmasten zur Verfügung stehen.

Die übergeordneten Beflaggungsregelungen von Bund und Land, beispielsweise für festgelegte Beflaggungstage, bleiben davon unberührt.

Regenbogenflagge bleibt möglich

Die neuen Vorgaben bedeuten allerdings kein grundsätzliches Aus für die Regenbogenflagge an Solinger Schulen.

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai können die jeweiligen Schulkonferenzen weiterhin selbst entscheiden, ob die Regenbogenflagge gehisst wird. Eine solche Entscheidung gilt für den 17. Mai sowie für die anschließende Kalenderwoche.

Damit können Schulen auch künftig zu diesem Anlass ein Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung setzen – nun allerdings innerhalb eines stadtweit festgelegten Rahmens.

AfD-Antrag brachte rechtliche Prüfung ins Rollen

Der Neuregelung vorausgegangen war eine längere politische Diskussion über nichtamtliche Flaggen an Solinger Schulen.

Bereits im Dezember 2025 hatte die AfD in der Bezirksvertretung Mitte beantragt, an allen öffentlichen Schulen des Stadtbezirks dauerhaft die Deutschlandflagge zu hissen. Nach damaligen Berichten reagierte die Fraktion damit auf die Beflaggung des Gymnasiums Schwertstraße mit einer Progress-Pride-Flagge. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Am sogenannten „Diversity Day“ im Mai 2026 hissten anschließend zahlreiche Solinger Schulen Regenbogen- beziehungsweise Progress-Pride-Flaggen. Die Aktion sollte ein Zeichen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie setzen.

Im Juli beschäftigte das Thema schließlich auch den Rat. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Solingen wollte von der Verwaltung unter anderem prüfen lassen, auf welcher rechtlichen Grundlage an Schulen in städtischer Trägerschaft nichtamtliche Flaggen – ausdrücklich genannt wurden Regenbogen- und Progress-Pride-Flaggen – anlassbezogen oder dauerhaft gehisst beziehungsweise angebracht werden dürfen. Zudem fragte die Fraktion nach der Vereinbarkeit mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Schulrechts. Der Antrag war am 15. Juli verfasst worden und wurde nach damaligen Berichten am 17. Juli im Ratsportal veröffentlicht.

Die Debatte sorgte damals auch außerhalb des Rates für Reaktionen. Der Solinger CSD-Verein wandte sich gegen den AfD-Antrag und wollte zunächst vor der Ratssitzung öffentlich Präsenz zeigen.

Stadt sieht keinen Verstoß gegen Neutralitätsgebot

Die rechtliche Prüfung der Verwaltung kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Regenbogenflagge nicht im Widerspruch zum staatlichen Neutralitätsgebot steht. Nach Auffassung der Stadt handelt es sich dabei nicht um das Symbol einer politischen Partei oder einer bestimmten politischen Richtung.

Damit ist die Regenbogenflagge an Solinger Schulen auch mit den neuen Vorgaben nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Gleichzeitig legt die Stadt nun erstmals verbindlich fest, welche Beflaggung regulär vorgesehen ist und unter welchen Voraussetzungen weitere Flaggen gesetzt werden können.

Neue Regeln gelten ab 1. Oktober

Zum 1. Oktober 2026 treten zwei entsprechende Anordnungen in Kraft: eine zur Nutzung kommunaler Flaggenmasten an Schulen in Trägerschaft der Stadt Solingen und eine ergänzende Anordnung zur Beflaggung städtischer Verwaltungsgebäude.

Nach Monaten unterschiedlicher Praktiken und politischer Diskussionen soll damit künftig für Schulen, Verwaltung und Öffentlichkeit nachvollziehbar geregelt sein, welche Flagge wo und zu welchem Anlass wehen darf.

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