Solingens Rechtsdezernent rechnet mit seiner Suspendierung und öffentlicher Vorverurteilung ab – und kündigt an, weiter Verantwortung zu übernehmen
Solingen. Es ist eine ungewöhnlich persönliche Rede, mit der sich Solingens Rechtsdezernent und Beigeordneter Jan Welzel am Donnerstag (1. Oktober) an den Rat der Stadt gewandt hat. Fast zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Zusammenhang mit der sogenannten „Schleuseraffäre“ und wenige Wochen nach seinem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zieht Welzel Bilanz.
Dabei geht es ihm nicht allein um seine eigene Person. Es geht um die Unschuldsvermutung, um den Umgang mit Beschuldigten, um Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung – und um die Frage, was es mit Beamten macht, wenn eine Entscheidung, die sie für rechtmäßig halten, eine jahrelange persönliche und berufliche Auseinandersetzung nach sich zieht.
Welzels zentrale Botschaft: Er will sich nicht zurückziehen.
„Ich bin aber nicht bereit, dem Unrecht zu weichen“, erklärte der Beigeordnete vor dem Rat. Seine Antwort auf die vergangenen Jahre sei deshalb nicht Rückzug, sondern „jetzt erst recht“.
Welzel legt vor dem Rat Rechenschaft ab
Dass er sich ausgerechnet im Stadtrat so ausführlich äußert, begründet Welzel mit seiner besonderen Stellung als kommunaler Wahlbeamter. Als Beigeordneter sei er vom Rat gewählt worden. Deshalb halte er es für richtig, gegenüber diesem Gremium Rechenschaft abzulegen.
Ausgangspunkt seiner Rede ist der 1. Dezember 2025. Um 15.30 Uhr wurde Welzel durch den Regierungspräsidenten vorläufig des Dienstes enthoben. Grundlage war die Annahme, dass schwerwiegende Dienstvergehen mit einer solchen Wahrscheinlichkeit vorliegen könnten, dass letztlich sogar eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme.
Doch die Suspendierung hielt der gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzte die vorläufige Dienstenthebung im März 2026 aus. Die Bezirksregierung legte dagegen Beschwerde ein – ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies diese am 4. August zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Nach Auffassung des OVG reichen die Beweislage und das vorgelegte Aktenmaterial nicht aus, um mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Welzel die ihm vorgeworfenen Dienstvergehen begangen hat. Auch für den Vorwurf, der Beigeordnete habe gegenüber der Ausländerbehörde pflichtwidrig nicht eingegriffen, sah das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für die mit der Suspendierung verbundene Prognose. Diese Bewertung wird auch in der Berichterstattung über die Entscheidung bestätigt.
Für Welzel ist diese Entscheidung weit mehr als ein juristischer Etappenerfolg.
840 Tage, die Spuren hinterlassen haben
Welzel hat nachgerechnet.
Zwischen dem 17. April 2024, als er von der Hausdurchsuchung bei einem Kollegen erfahren habe, und der Entscheidung des OVG lagen nach seiner Berechnung 840 Tage. Seit dem 4. Juni 2024, als öffentlich bekannt wurde, dass auch gegen ihn als Beschuldigten ermittelt wird, waren es 792 Tage.
Es seien Tage des Wartens, des Erklärens und des Hoffens gewesen. Vor allem aber Tage, in denen sein Name öffentlich immer wieder mit Schleusungskriminalität, Korruption und dem Verdacht rechtswidrig erteilter Aufenthaltstitel verbunden worden sei.
Welzel macht in seiner Rede keinen Hehl daraus, dass diese Zeit persönlich tiefe Spuren hinterlassen hat.
Eine Suspendierung, so seine Erfahrung, sei eben nicht lediglich ein Verwaltungsakt. Von einem Augenblick auf den anderen verändere sich die gesellschaftliche Stellung eines Menschen. Kontakte würden abbrechen, Menschen würden unsicher, ob sie noch anrufen oder sich treffen sollten. Ein suspendierter Amtsträger könne plötzlich sozial isoliert sein.
Umso ausdrücklicher bedankt sich Welzel bei Menschen aus der Solinger Stadtgesellschaft und bei Mitgliedern des Rates, die den Kontakt zu ihm aufrechterhalten, angerufen, sich mit ihm getroffen oder ihm schlicht zugehört hätten.
Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen weiterhin
Bei aller Bedeutung der Entscheidung aus Münster muss allerdings zwischen dem dienstrechtlichen Verfahren und dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unterschieden werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat Welzel nicht strafrechtlich freigesprochen. Das stellt der Rechtsdezernent in seiner Rede ausdrücklich selbst klar. Das Gericht hat vielmehr das für die vorläufige Dienstenthebung maßgebliche Aktenmaterial bewertet und festgestellt, dass dieses die schwerwiegenden disziplinarrechtlichen Vorwürfe nicht mit der dafür erforderlichen Wahrscheinlichkeit trägt.
Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der sogenannten „Schleuseraffäre“ ist dagegen weiterhin nicht abgeschlossen. Welzel wird darin nach wie vor als Beschuldigter geführt. Auch das OVG hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen noch laufen.
Damit gilt weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Gerade diese Unterscheidung bildet einen Kernpunkt von Welzels Rede: Ein Beschuldigter ist kein Verurteilter – und auch die Existenz eines Ermittlungsverfahrens ist für sich genommen kein Beweis für eine Straftat.
Welzel weist die Vorwürfe entschieden zurück
In der Sache lässt Welzel keinen Zweifel an seiner Position.
Er erklärt, er wisse seit dem 17. April 2024, dass er keine Straftat nach Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz begangen habe. Er habe weder an einer rechtswidrigen Erteilung eines Aufenthaltstitels mitgewirkt noch für irgendeine Handlung einen Vermögensvorteil erhalten oder sich einen solchen versprechen lassen.
Nach Welzels Darstellung wirft ihm auch die Staatsanwaltschaft nicht vor, selbst Geld oder einen anderen Vermögensvorteil erhalten zu haben. Vielmehr gehe es um die Annahme, er habe einen Vermögensvorteil eines Hauptbeschuldigten gekannt und gewollt.
Diese Konstruktion hält Welzel für nicht nachvollziehbar.
Gleichzeitig erkennt er ausdrücklich an, dass die Staatsanwaltschaft Verdachtsmomenten nachgehen darf und muss. Er erinnert allerdings daran, dass Ermittlungsbehörden sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu berücksichtigen haben.
Wenn schon die Ermittlung als Beweis verstanden wird
Besonders kritisch setzt sich Welzel mit einer Haltung auseinander, die ihm nach eigener Darstellung während der vergangenen Jahre immer wieder begegnet sei: Die Staatsanwaltschaft würde schließlich nicht ermitteln, „wenn da nichts wäre“.
Genau darin sieht der Jurist ein grundsätzliches Problem.
Wird bereits die Aufnahme oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens als Hinweis auf tatsächliche Schuld verstanden, verliert die Unschuldsvermutung einen wesentlichen Teil ihrer Bedeutung. Ein Ermittlungsverfahren soll schließlich erst klären, ob sich ein Verdacht erhärten lässt.
Die Entscheidung des OVG bekommt vor diesem Hintergrund für Welzel besondere Bedeutung. Sie beendet zwar nicht das strafrechtliche Verfahren, zeigt aber, dass jedenfalls die bisher vorgelegte Beweislage nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichte, um die weitreichende dienstrechtliche Konsequenz einer vorläufigen Entfernung aus dem Amt zu tragen.
Welzel: Keine dauerhaften Aufenthaltstitel erteilt
Ausführlich geht Welzel auch auf die Vorgänge innerhalb der Solinger Ausländerbehörde ein.
Nach seiner Darstellung wurden keine dauerhaften Aufenthaltstitel erteilt. Die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 21 Aufenthaltsgesetz seien befristet gewesen. Eine Niederlassungserlaubnis hätte erst später erteilt werden können – und auch nur dann, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären.
Diese Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen. Deshalb sei der Wunsch nach einer Niederlassungserlaubnis von der Solinger Ausländerbehörde abgelehnt worden. Diese Ablehnung sei von Mitarbeitern ausdrücklich dokumentiert worden.
Für Welzel ist schwer verständlich, dass ausgerechnet ein solcher Vorgang später als belastendes Indiz betrachtet werden könne.
Seine Argumentation: Eine Behörde prüft einen Antrag, lehnt ihn ab und dokumentiert die Ablehnung. Wenn anschließend gerade diese Dokumentation gegen Verantwortliche der Behörde ausgelegt werde, werde die eigentliche Aussage des Vorgangs in ihr Gegenteil verkehrt.
Meldung an die Bundespolizei aus eigener Initiative
Ein ähnliches Argument führt Welzel für einen weiteren Vorgang an.
Nach seiner Darstellung hatte die Stadt eine entsprechende Fallgestaltung selbst gegenüber der Bundespolizei offengelegt – und zwar bereits vor Beginn der späteren Ermittlungen.
Für Welzel spricht dies gegen die Annahme, innerhalb der Verwaltung habe jemand versucht, Vorgänge zu verschleiern.
Auch ein Schriftstück zum Verfahren für Interessenten an einer Blauen Karte EU führt er an. Darin sei ausdrücklich festgelegt worden, welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nach Welzels Darstellung sei auf Grundlage dieses Verfahrens niemand nach Deutschland eingereist.
Seine Kritik fällt entsprechend deutlich aus: Eine dokumentierte Ablehnung, eine selbst veranlasste Meldung an die Bundespolizei und eine Regelung, die ausdrücklich auf gesetzliche Voraussetzungen verweist, würden als Verdachtsmomente betrachtet.
Damit stellt Welzel eine durchaus grundsätzliche Frage: Welches rechtmäßige Verwaltungshandeln kann überhaupt noch entlastende Wirkung entfalten, wenn selbst solche Vorgänge belastend interpretiert werden?
Die Angst vor Entscheidungen
An diesem Punkt wird aus der persönlichen Verteidigungsrede eine Grundsatzrede über Verwaltung.
Welzel erinnert daran, dass von Behörden regelmäßig mehr Pragmatismus, Mut und Entscheidungsfreude verlangt werden. Verwaltung solle schneller handeln, vorhandene Spielräume nutzen und nicht bei jeder neuen Idee zunächst erklären, warum etwas nicht funktionieren könne.
Genau das habe er getan, argumentiert Welzel.
Das Verfahren nach Paragraph 21 Aufenthaltsgesetz habe er weder erfunden noch einen rechtlichen Sonderweg eröffnet. Die Regelung sei gesetzlich vorgesehen und solle Menschen mit unternehmerischer Erfahrung und ausreichendem Kapital ermöglichen, zu investieren, Unternehmen zu gründen, Arbeitsplätze zu schaffen und wirtschaftliche Impulse auszulösen.
Welzel habe diese gesetzliche Möglichkeit grundsätzlich bejaht und ihre Anwendung begleitet.
Was danach folgte, fasst er in einer drastischen persönlichen Bilanz zusammen: „840 Tage öffentlicher Kriminalisierung.“
Welche Botschaft kommt bei Verwaltungsmitarbeitern an?
Dieser Teil der Rede dürfte weit über Welzels persönlichen Fall hinausweisen.
Denn Mitarbeiter einer Verwaltung beobachten nach seiner Einschätzung sehr genau, was mit Kollegen und Vorgesetzten geschieht, die Entscheidungsspielräume tatsächlich nutzen.
Wenn auf der einen Seite wegen einer vermeintlich zu langsamen Verwaltung vielleicht ein Tag negativer Berichterstattung drohe, auf der anderen Seite eine Entscheidung aber jahrelange persönliche Belastungen und eine Gefährdung der beruflichen Existenz nach sich ziehen könne, entstehe zwangsläufig eine problematische Abwägung.
„Das stärkt nicht die Entscheidungsfreude“, stellt Welzel nüchtern fest.
Seine Forderung ist deshalb ebenso einfach wie bemerkenswert: Wer von Verwaltungsmitarbeitern Mut verlange, müsse ihnen auch beistehen, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage vertretbare Entscheidungen treffen.
Kritik auch in Richtung Politik
Welzel spart in seiner Rede auch den Solinger Stadtrat nicht aus.
Er erinnert daran, den Sachverhalt bereits am 14. Mai 2024 im Hauptausschuss erläutert zu haben. Zudem habe es ein ausführliches Pressegespräch gegeben. Sämtliche Fraktionen hätten über viele Stunden Gelegenheit erhalten, die maßgeblichen Verwaltungsvorgänge einzusehen.
Nach seiner Darstellung habe er keine ihm bekannten Tatsachen verschwiegen.
Besonders getroffen hätten ihn öffentliche Angriffe des damaligen Ratsmitglieds Markus Preuß (SPD). Dabei richtet sich Welzels Kritik nicht ausschließlich gegen Preuß selbst, sondern auch gegen das Schweigen anderer Ratsmitglieder.
Er hätte sich gewünscht, dass zumindest jemand darauf hingewiesen hätte, zunächst das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.
Ein solcher Hinweis, argumentiert Welzel, hätte die Aufklärung in keiner Weise behindert. Er hätte lediglich daran erinnert, dass auch ein Beschuldigter Persönlichkeitsrechte besitzt und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.
Anklage oder Einstellung – Welzel fordert eine Entscheidung
Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft formuliert Welzel eine klare Erwartung.
Wenn weiterhin ein hinreichender Tatverdacht angenommen werde, müsse Anklage erhoben werden. Dann könnten die Vorwürfe in einem gerichtlichen Verfahren geprüft werden. Liege ein solcher Tatverdacht dagegen nicht vor und gebe es kein weiteres belastbares Material, müsse das Verfahren eingestellt werden.
Was Welzel nicht akzeptieren will, ist ein auf unbestimmte Zeit fortbestehender Schwebezustand.
Denn solange ein Ermittlungsverfahren läuft, bleibt nach seiner Einschätzung auch der öffentliche Verdacht bestehen – unabhängig davon, ob sich die Vorwürfe am Ende bestätigen.
Das ist angesichts der Dauer des Verfahrens ein nachvollziehbarer Kritikpunkt. Zugleich bleibt festzuhalten: Über den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens und den hierfür erforderlichen Zeitpunkt entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft nach Maßgabe der Strafprozessordnung. Eine Entscheidung über Welzels strafrechtliche Verantwortlichkeit ist bislang nicht gefallen.
„Jetzt erst recht“
Der persönlichste Moment seiner Rede folgt gegen Ende.
Welzel berichtet offen, darüber nachgedacht zu haben, sein Amt aufzugeben.
Dazu wird es nach seinen Worten nicht kommen.
Ebenso wenig wolle er sich künftig auf einen reinen „Dienst nach Vorschrift“ zurückziehen. Stattdessen kündigt der Beigeordnete an, sein Amt weiterhin mit ganzer Kraft auszuüben, Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und sich politischen Diskussionen zu stellen.
Das ist nach allem, was in den vergangenen Jahren geschehen ist, durchaus bemerkenswert.
Denn Welzel hätte sich auch für den bequemeren Weg entscheiden können: weniger Risiko, weniger Entscheidungen, weniger Angriffsfläche. Seine Rede macht deutlich, dass er genau diesen Weg nicht gehen will.
Eine Rede, die über den Fall Welzel hinausgeht
Natürlich ist Welzels Rede die Darstellung eines Betroffenen – und damit zwangsläufig seine Perspektive auf die Ereignisse. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind nicht beendet, und das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich keine Entscheidung über eine mögliche strafrechtliche Schuld oder Unschuld getroffen.
Das gehört zu einer vollständigen Betrachtung dieses Falles zwingend dazu.
Ebenso gehört inzwischen aber dazu, dass Welzel bei der entscheidenden dienstrechtlichen Frage vor Gericht einen gewichtigen Erfolg erzielt hat: Die Beweislage reichte nach Auffassung des OVG nicht aus, um die vorläufige Dienstenthebung zu tragen. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde der Bezirksregierung blieb erfolglos.
Damit hat sich zumindest die Vorstellung, die bislang vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigten bereits eine derart einschneidende dienstrechtliche Maßnahme, vor Gericht nicht durchgesetzt.
Gerade deshalb verdient auch Welzels grundsätzliche Kritik Beachtung.
Wie geht eine Gesellschaft mit Menschen um, gegen die ermittelt wird? Wie lange darf aus einem Verdacht in der öffentlichen Wahrnehmung faktisch ein Urteil werden? Und was bedeutet es für eine Verwaltung, wenn Beschäftigte erleben, dass die Nutzung gesetzlicher Entscheidungsspielräume möglicherweise jahrelange persönliche Konsequenzen nach sich zieht?
Welzel selbst zieht aus seinen Erfahrungen jedenfalls nicht die Konsequenz, künftig vorsichtiger, leiser oder passiver zu werden.
Er will weiter entscheiden.
Er will weiter Verantwortung übernehmen.
Und er kündigt an, künftig umso deutlicher zu widersprechen, wenn aus Verdachtsmomenten vermeintliche Tatsachen und aus Beschuldigten bereits öffentlich Verurteilte werden.
Seine letzten Sätze richten sich deshalb nicht mehr allein auf den eigenen Fall, sondern auf ein Prinzip: den Rechtsstaat.
Dieser, so Welzels Botschaft, müsse sich gerade dann bewähren, wenn Vorwürfe schwer wiegen und die öffentliche Stimmung aufgeheizt ist. Gerade dann müsse zwischen Behauptung und Beweis, zwischen Beschuldigung und Verurteilung sowie zwischen politischer Auseinandersetzung und persönlicher Vernichtung unterschieden werden.
Nach 840 Tagen Auseinandersetzung ist Welzels Botschaft an den Rat jedenfalls unmissverständlich: Er bleibt – und er will sich den Spielraum für mutige Entscheidungen nicht nehmen lassen.







