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Wirtschaft & BerufÜberbrückungshilfe für Corona-Geschädigte

Überbrückungshilfe für Corona-Geschädigte

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Wirtschaftsförderung unterstützt lokale Unternehmen bei Anträgen an Bund und Land

Solingen/ Um in ihrer Existenz gefährdete Betriebe im aktuellen Teil-Lockdown zu unterstützen, ergänzt die Bundesregierung bereits bestehende Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen. Dafür stehen insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro bereit. Schon jetzt können betroffene Solinger Unternehmen Finanzhilfen beantragen. Anträge für die Überbrückungshilfe (2. Phase) können kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler aller Branchen  stellen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von vier Monaten (September bis Dezember 2020) und soll die Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abmildern. Die Antragsstellung ist ab sofort bis Ende dieses Jahres durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt möglich. Alle Details zum Hilfsprogramm stellt das Wirtschaftsministerium NRW auf der Webseite www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2 zur Verfügung. Die Antragsstellung ist ausschließlich unter der Web-Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Oberbürgermeister Tim Kurzbach begrüßt, dass der Bund seiner Verantwortung in der Corona-Krise gerecht wird: „Jetzt müssen wir mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass das Geld auch schnellstmöglich bei den bedürftigen Unternehmen und Selbständigen ankommt.“ Die Solinger Wirtschaftsförderung bietet deshalb einen Hilfsservice an. Geschäftsführer Frank Balkenhol „möchte alle betroffenen Unternehmen motivieren, die Hilfsangebote des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen – auch wenn dies mit einem administrativen Aufwand verbunden ist“.  Auf der Webseite https://wirtschaftsfoerderung-solingen-corona-information.de/ werden die neusten Informationen zu den verfügbaren Leistungen mit den entsprechenden Kontakten veröffentlicht. Zudem gibt es weitere Hinweise speziell für Startups.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von entweder mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatten. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Darüber hinaus erhöht sich die monatliche Erstattung auf

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozente,
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 und 50 Prozent des jeweiligen Fördermonats im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Zudem wurde die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent erhöht. Weitere Fragen können der Wirtschaftsförderung über ein Kontaktformular auf der Webseite oder telefonisch unter 0212 / 2494 – 888 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) gestellt werden.

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