Verkaufs-Verbot für Alkohol gilt ab sofort von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Solingen/ Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in Solingen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verboten. Das hat die Stadt Solingen in Ergänzung der derzeit gültigen ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügung angeordnet.
Zur Begründung heißt es: Aufgrund der hohen Fallzahlen an Corona-Infektionen soll auch im privaten Bereich kein Anreiz geschaffen werden für unnötige Treffen. Genau dieser Anreiz würde aber gesetzt durch den Alkoholverkauf in der Nacht vor dem Hintergrund, dass die Gaststätten geschlossen sind.
Die Stadt Solingen reagiert damit auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die seit 2. November gilt. Trotz der allgemeinen Verschärfung der Regeln war dort das Alkoholverkaufsverbot weggefallen. In Solingen gilt das Verkaufsverbot ab sofort.