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SolingenNeue Corona-Regeln in NRW ab MONTAG: Das sollten Sie wissen

Neue Corona-Regeln in NRW ab MONTAG: Das sollten Sie wissen

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Düsseldorf/ Ab Montagnacht (11.Januar), 00.00 Uhr, gelten in ganz Nordrhein-Westfalen weitreichende und verschärfte Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus:

Kontaktbeschränkungen:

Treffen in der Öffentlichkeit sind nur noch zulässig zwischen Personen aus dem eigenen Haushalt und einer Person eines weiteren Haushaltes. Ausnahmen sind Kinder (Personen unter 14 Jahren) anderer Haushalte, die betreut werden.

Lockdown von Teilen des Einzelhandels, Dienstleistungsunternehmen und der Gastronomie bleibt bestehen:

Gaststätten sowie Restaurants (Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich), Einzelhandelsbetriebe und Dienstleister wie Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Fußpflege und ähnliche Betriebe bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Schulen: 

Der Präsenzunterricht wird weiter ausgesetzt (gilt auch für Abschlussklassen). Für die Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet. Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und in den Klassen 12 und 13 der beruflichen Oberstufe (Gymnasium) und in Abschlussklassen von Berufskollegs sollen weiterhin möglich sein. 

Kindertagesstätten:

Kitas bleiben im „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ geöffnet: Die Gruppen in den Kitas sollen voneinander getrennt werden. Der Betreuungsumfang für jedes Kind wird im Januar um 10 Stunden pro Woche reduziert. Die Kita-Beiträge für Januar werden nicht erhoben bzw. rückerstattet.

Feierlichkeiten:

Partys und vergleichbare Feiern aller Art bleiben weiter verboten!

Fahrschulen:

Fahrschulen dürfen nach wie vor nur für berufsbezogene Ausbildungen öffnen. Alle anderen Arten der Fahrausbildung sind weiterhin verboten.

Sportliche Aktivitäten:

Sport ist in öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie ähnlichen Einrichtungen verboten.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

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