Vorauszahlung ist am 15. Februar fällig
Solingen/ Am 15. Februar werden die ersten Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 fällig. Stadtkämmerer Ralf Weeke empfiehlt allen Gewerbetreibenden dringend, den letzten Gewerbesteuerbescheid noch einmal anzuschauen und zu prüfen, ob die dort genannte Vorausszahlung auch für 2021 noch korrekt ist oder angepasst werden muss.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben viele Steuerpflichtige coronabedingt einen Herabsetzungsantrag gestellt, dem aber nur für 2020 entsprochen wurde. Im neuen Jahr wird also wieder die höhere Vorauszahlung fällig. Ein Herabsatzungs- oder Stundungsantrag muss deshalb bei Bedarf jetzt neu gestellt werden. Das Antragsformular ist online verfügbar: https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/gewerbesteuer-corona/
Das ausgefüllte Formular kann gerne per E-Mail oder Fax an den Stadtdienst Steuern übermittelt werden:
- E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
- Fax: 0212 – 290 3606
Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss ich mit dem Antrag besonders beeilen: Der Abbuchungsauftrag wird am Abend des 9. Februar an die Banken übermittelt.