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Ist das gerecht? – Solingens Ex-Oberstadtdirektor Dr. Ingolf Deubel soll auch in Haft monatlich 6.700 Euro Beamten-Pension erhalten

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Koblenz/ Nur Kopfschütteln löst das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz aus. Der ehemalige Solinger Stadtkämmerer und Ex-Oberstadtdirektor Dr. Ingolf Deubel (70, SPD), soll nach Berichten der Springer-Mediengruppe auch im Gefängnis weiterhin seine Beamtenpension von monatlich 6.700 Euro kassieren.

Das Urteil macht fassungslos!

Ausgerechnet Dr. Deubel, dessen Fehler als Ex-Finanz­minister des Landes Rheinland-Pfalz den Steuerzahler 330 Millionen Euro gekostet haben sollen! Im Januar 2020 wurde Dr. Deubel im Zusammenhang mit der „Nürburgring-Affäre“ wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage vom Landgericht Koblenz rechtskräftig zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Seine Haftstrafe sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach ab. Seit Januar diesen Jahres soll er sich im offenen Vollzug befinden.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz strich ihm aufgrund der Verurteilung auch die Beamtenpension.

Dagegen ging er allerdings in Berufung und er bekam jetzt recht. Zur Begründung des Urteils führte das Gericht aus, dass eine Beamten-Pension erst entzogen werden darf, wenn ein pensionierter Beamter zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wird. Da der Verurteilte allerdings die Untreuehandlung in seiner aktiven Amtszeit begangen hat und die Falschaussage erst im Ruhestand, musste auch die verhängte Freiheitsstrafe entsprechend geteilt werden – das ergab nach Angaben des Gerichtes eine 11-monatige Haftstrafe in der aktiven Amtszeit und 16 Monate Haft für das Vergehen im Ruhestand. Die beiden Freiheitsstrafen liegen damit unter dem geforderten Mindestmaß.

Die rechtliche Würdigung im Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz scheint der geltenden Rechtslage nicht zu widersprechen. Gerechtigkeit sieht in den Augen vieler Menschen sicherlich anders aus.

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