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RegionalesUrteil: AfD darf im Wahlkampf nicht mit Zitat von Wuppertaler Polizeipräsident werben

Urteil: AfD darf im Wahlkampf nicht mit Zitat von Wuppertaler Polizeipräsident werben

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Bergisches Land/ In einem Rechtsstreit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl als Kläger gegen den Kreisverband der Alternative für Deutschland (AfD) in Wuppertal als Beklagtem, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.02.2021 den Klägern Recht gegeben.

In dem Verfahren ging es um ein Wahlplakat, mit dem die AfD zur Europawahl 2019 in Wuppertal geworben hatte. Darauf war ein Zitat des Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl zu lesen gewesen, das dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview geäußert hatte. Teile des Zitats hatten die Macher des Wahlplakats unterstrichen. Zudem war unterhalb der Aussage ein Aufdruck mit dem Partei-Logo und dem Satz „WIR sind Deine Stimme!“ platziert worden.

Gegen die Verwendung des Zitats durch die AfD im Wahlkampf hatten das Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl Unterlassungsklage eingereicht – mit Erfolg, wie das nun rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts zeigt.

In seiner Urteilsbegründung folgt das Gericht der Auffassung der Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe. Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und instrumentalisiert und dem Leser suggeriert, der Polizeipräsident stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf. Der so erzeugte Sinnzusammenhang füge dem Ruf des Leiters einer Landesbehörde und auch des Landes selbst Schaden zu.

„Hinzu kommt, dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer politischen Positionen – zumindest was deren rechten Flügel betrifft – als nicht tolerierbar und verachtenswert angesehen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der rechte Flügel der AfD […] vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es sich bei diesem Zusammenschluss um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt, deren Gründer Rechtsextremisten sind“, so das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung.

Polizeipräsident Markus Röhrl zum Urteil: „Ich bin sehr zufrieden und erleichtert. Das Wahlplakat hat Misstrauen in meine Neutralität und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allgemein gesät. Das Gericht ging zudem von einer Wiederholungsgefahr aus.“

(Quelle: Pressestelle Polizei Wuppertal)

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