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SolingenFörderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2021

Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2021

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Regionalratsmitglied Carsten Voigt erblickt gute Chancen für die Infrastruktur

Solingen/ Auf Zustimmung ist das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2021 bei der CDU-Regionalratsfraktion gestoßen. „Mit dem Geld daraus können viele Lücken und Qualitätsmängel in der Infrastruktur bei uns beseitigt werden“, so Carsten Voigt nach der Sitzung des Regionalrates am Donnerstag. Gerade mit auf den ersten Blick überschaubaren Vorhaben wie dem Ausbau einer Straße oder der Neugestaltung einer Kreuzung könnten Sicherheit und Komfort im Verkehr deutlich gesteigert werden.

Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 hatten Bund und Länder die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung der Länder für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bekräftigt. „Die Kontinuität in der kommunalen Straßenbauförderung ist damit gewährleistet“. 

Auf der Vorschlagsliste für das regionale Votum zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2021“ für die Bezirksregierung Düsseldorf ohne den Bereich des Regionalverbands Ruhr stehen elf neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 16,1 Millionen Euro. Für diese Projekte wird das Landesverkehrsministerium entsprechende Zuschüsse zur Bewilligung und Finanzierung zur Verfügung stellen, so dass vorbehaltlich der Bau- und Bewilligungsreife im Einzelfall alle eingeplanten Maßnahmen in diesem Jahr einen Zuwendungsbescheid erhalten können.

Für Solingen wird:

die Erneuerung der Nörenhauser Straße von Aufderhöher Straße bis Nöhrenhauser Straße gefördert. Umfang der Arbeiten ist die Erneuerung der obersten zwei Fahrbahnschichten. Die Maßnahme stellt eine Verlängerung der grundhaften Erneuerung der Leichlinger Straße dar

sowie

die Erneuerung der Mühlenstraße und Höhscheider Straße. Auch hier ist der Umfang der Arbeiten die Erneuerung der obersten zwei Fahrbahnschichten. Hierbei werden aber auch die beiden Haltestellen Virchowstraße und Riefnacken jeweils in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut. Damit kommt Solingen der gesetzlichen Verpflichtung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen des ÖPNV nach. Die Haltestellen sind nicht Bestandteil des Förderantrages grundhafte Erneuerung. Für die Haltestellen wurde ein Förderantrag beim VRR gestellt und zeitlich mit der grundhaften Erneuerung synchronisiert um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen”, freut sich Carsten Voigt über die erfolgreich für unsere Stadt getroffenen Förderbeschlüsse.

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