Politik muss ReStart-Finanzierung vorbereiten
Bergisches Land/ „Nach über einem Jahr der Krise haben viele Soloselbstständige und kleine Unternehmen auch ihre privaten Rücklagen aufgebraucht. Viele in den besonders betroffenen Branchen wie dem Gastgewerbe, der Freizeit- und Tourismuswirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen mit dem Rücken zur Wand“, so Michael Wenge, Hauptgeschäftsführer der Bergischen IHK.
Der Lockdown seit Ende Oktober 2020 habe für viele Unternehmen verheerende Auswirkungen. Zwar hätten bislang die direkten Hilfen wie auch die rechtlichen Regelungen im Insolvenzrecht einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen verhindert. Mit dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen zur Stellung eines Insolvenzantrags Ende April 2021 werde sich dies jedoch massiv ändern, prognostiziert Wenge.
Der Blick allein auf die Insolvenzzahlen greife zudem zu kurz: „Viele Unternehmerinnen und Unternehmer geben ihr Geschäft derzeit auf, auch ohne Insolvenz anzumelden. Wichtige Entscheidungen in den Unternehmen werden zudem verzögert getroffen“, sagt Thomas Grigutsch, IHK-Geschäftsführer für den Bereich Unternehmensfinanzierung und ergänzt: „Es ist zu befürchten, dass in vielen Unternehmen ein Wiederanfahren nicht mehr geplant ist.“
Um die Insolvenzen abzuwenden, komme es für die Unternehmen in erster Linie auf eine belastbare Öffnungsperspektive an.
Zusätzlich würden viele der über den Maßen belasteten Unternehmen eine weitere Unterstützung als Wiederanfahrhilfe benötigen. „Mit einer passgenauen Unterstützung muss diesen Unternehmen ermöglicht werden, den Neuanfang nach dem Lockdown zu finanzieren. Deshalb ist das Thema ReStart-Finanzierung auch aktuell ein Topthema unserer Gespräche als IHK-Organisation auf Landes- und Bundesebene, denn mit dem Auslaufen der Coronahilfen Ende Juni ist die Pandemie für die Unternehmen noch lange nicht vorbei“, so Wenge abschließend.