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Dies & DasStadt erhebt keine Kita- und OGS-Gebühren für Juni und Juli

Stadt erhebt keine Kita- und OGS-Gebühren für Juni und Juli

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Auch Essensgelder werden in städtischen Kitas ausgesetzt, um Familien für die Corona-Monate zu entlasten

Solingen/ Sowohl die Elternbeiträge als auch die Essensgelder für Solinger Kinder in Tagesstätten, Tagespflege und im Offenen Ganztag sollen im Juni und Juli ausgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Land mindestens zur Hälfte an der Erstattung beteiligt. Das teilt die Stadt Solingen mit. Sie geht derzeit davon aus, dass das Land so verfahren wird, denn seitens der NRW-Regierung hat es in dieser Woche entsprechende Ankündigungen gegeben. Danach will sich das Land für zwei weitere Monate beteiligen. Der Beschluss dafür soll am Donnerstag dieser Woche gefasst werden.

Die Kommunen haben diese Unterstützung seit längerem in Düsseldorf eingefordert. „Den Eltern wurde in den vergangenen Monaten einiges abverlangt“, erklärt die zuständige Beigeordnete der Stadt Solingen, Dagmar Becker. Daher sei es gut und angebracht, dass es nun eine weitere finanzielle Entlastung für Familien gebe.

Rund 440.000 Euro werden in Solingen pro Monat an Elternbeiträgen für die drei Betreuungsformen erhoben. Für die städtischen Kindertagesstätten kündigt das Rathaus zudem an, auch die Essensgelder für Juni und Juli nicht einzuziehen. Ob auch andere Kita-Träger so verfahren wollen, müssen diese jeweils selbst entscheiden.

Bereits für den Monat Januar waren die Kita-Beiträge in Abstimmung mit der Landesregierung ausgesetzt worden. Doch auch in den Folgemonaten war aufgrund der Pandemie sowie wegen der inzwischen greifenden  Bundesnotbremse nur der eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertagesstätten sowie die bedarfsorientierte Notbetreuung im Offenen Ganztag und bei Tagespflegeeltern möglich. Landesfamilien-minister Joachim Stamp (FDP) hat den Kommunen daher angeboten, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben – als Entschädigung dafür, „dass wir seit Februar Stundenreduzierungen vornehmen mussten und es aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen in weiten Teilen des Landes aktuell nur eine Notbetreuung gibt“.

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die gesamte Dauer der reduzierten Betreuung die Elternbeiträge zu erlassen. Statt den Eltern bereits überwiesene Beiträge zurückzuzahlen, was bürokratisch einen deutlichen Mehraufwand bedeuten würde, können die Kita-Familien ihre Dauer-Aufträge nun für Juni und Juli einfach stoppen. Das gilt auch für jene Eltern, die ihre Kinder in der bedarfsorientierten Notbetreuung untergebracht haben. Das neue Kindergartenjahr, das am 1. August beginnt, verlaufe dann hoffentlich wieder in üblichen und damit besser planbaren Bahnen, hofft Dezernentin Dagmar Becker.

Im Jahr 2020 waren pandemiebedingt bereits für April und Mai keine Elternbeiträge erhoben worden (damals übernahm auch das Land NRW die Hälfte). Im Juni und Juli 2020 waren die Elternbeiträge lediglich zu 50 Prozent angesetzt worden (das Land übernahm für diese Monate jeweils 25 Prozent).

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