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PolitikBundestagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können beantragt werden

Bundestagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können beantragt werden

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Direktwahl ist ab dem 23. August möglich

Solingen/ Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 können ab sofort bei der Stadt Solingen beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt nehmen die Anträge bis zum 24. September 2021, 18 Uhr, mündlich (jedoch nicht telefonisch!), schriftlich oder elektronisch entgegen. Möglich ist das im Briefwahlbüro im Bürgerbüro Mitte (Mummstraße 1-3), per E-Mail an briefwahl@solingen.de oder über den Online-Wahlscheinantrag (solingen.de/oliwa) auf den Seiten der Stadt Solingen. Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen zudem über die Wahlbenachrichtigungen bestellen. Dies ist über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Benachrichtigungen werden bis spätestens 5. September zugestellt. Menschen, die diese bis dahin nicht erhalten haben, werden gebeten, das Wahlamt zu kontaktieren.

Nach erfolgreicher Registrierung für die Briefwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl. Diese beinhalten einen Wahlschein (weiß), einen roten Wahlbriefumschlag (Rückumschlag), einen Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme und einen blauen Stimmzettelumschlag sowie eine Anleitung. Der Stimmzettel muss in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt, verschlossen und zugeklebt werden. Der Wahlschein (nicht der Stimmzettel, da sonst ungültig!) muss unterschrieben sein. Die Wählerin, der Wähler oder eine Hilfsperson versichern damit an Eides statt, dass der Stimmzettel persönlich oder entsprechend dem erklärten Willen des Wählers/der Wählerin gekennzeichnet worden ist. Ist die Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben, kann die Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein müssen in den roten Rücksendeumschlag (Wahlbrief) gesteckt und verschlossen werden. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt auf der Gasstraße 22 eingegangen sein. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen dort auch persönlich abgeben.

Der Wahlbrief muss also rechtzeitig – innerhalb von Deutschland portofrei – verschickt werden. Am Wahltag können die Wahlbriefe auch direkt in die Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden: bis 18.00 Uhr beim Verwaltungsgebäude Gasstraße 22, bis 15.00 Uhr beim Rathaus Walter-Scheel-Platz 1 und beim Verwaltungsgebäude an der Bonner Straße 100 sowie bis 15.00 Uhr beim Bürgerbüro Mitte an der Mummstraße 1-3. Am Wahltag im Zeitraum von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr können die Wahlbriefe auch direkt bei den Kolleginnen und Kollegen der Briefwahlauszählung im Theater- und Konzerthaus, Konrad-Adenauer-Straße 71, abgegeben werden.

Zudem gibt es im Briefwahlbüro im Bürgerbüro Mitte ab Montag, 23. August 2021, die Möglichkeit zur Direktwahl. Bürgerinnen und Bürger können dort in den Wahlkabinen ihre Kreuzchen machen und die Briefwahlunterlagen in die Urnen werfen. Geöffnet ist das Wahlbüro montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 13.00 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

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