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SolingenHöchstrafe für Morde an fünf Kindern in Solingen

Höchstrafe für Morde an fünf Kindern in Solingen

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In dem Strafprozess gegen die wegen Mordes an fünf ihrer sechs Kinder angeklagten Mutter Christiane K. (28) aus Solingen hat die Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal das Urteil gesprochen: Lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

SG-W/ Am Donnerstagmorgen, 4. November, hat die Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal die wegen fünffachen Mordes an ihren leiblichen Kindern angeklagte Christiane K. (28) aus Solingen zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Das Gericht ist in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und verhängte damit die Höchstrafe – Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit defacto ausgeschlossen.

Die Leichen der Kinder waren am Mittag des 3. September letzten Jahres in der Wohnung der Familie auf der Hasselstraße in Solingen gefunden worden: Melina (†1), Leonie (†2), Sophie (†3), Timo (†6) und Luca (†8). Die Mutter hatte sich nach der Tat in Düsseldorf vor eine S-Bahn geworfen. Sie überlebte schwer verletzt. Den ältester Sohn (11) hatte sie zuvor zur Großmutter nach Mönchengladbach geschickt. Er blieb unverletzt.

Während der 20 Prozesstage wurden mehr als 20 Zeugen gehört, unter ihnen mehrere vom Gericht bestellte psychatrische und psychologische Fachgutachter und Sachverständige. In den verlesenen Gutachten fanden sich allerdings keinerlei Hinweise auf gravierende psychische Störungen der Angeklagten, sodass mildernde Umstände nicht in Betracht kamen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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