- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
Dies & DasLandtagswahl: Bei Sehbehinderung Hilfe durch Schablonen

Landtagswahl: Bei Sehbehinderung Hilfe durch Schablonen

- Anzeige - spot_img

Eine Telefonansage unterstützt bei der Bearbeitung der Stimmzettel

Nordrhein-Westfalen/ Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte wird es auch für die Landtagswahl 2022 Wahlhilfen geben. Sie bestehen aus einer akustischen und internetfähigen Aufbereitung der Stimmzettel, aus einer Schablone und Orientierungsmerkmalen auf dem Stimmzettel.

Die Hilfen sind wichtig, weil das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen zu den Grundpfeilern der Demokratie gehört. Aber wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustische zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter folgender Rufnummer

0800 – 000 9671 0

den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht dies auch direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD sowie der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern

  • in Dortmund:

Tel.: (02 31) 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen

  • in Meerbusch:

Tel.: (02 15 9) 96 55 0 für den Bereich Nordrhein

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen, Tipps und Hilfen erhalten Interessierte unter https://www.bsvw.org/wahlen.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -