Nordrhein-Westfalen/ Dyskalkulie nennt man eine Rechenschwäche, die nicht mit einer Intelligenzminderung einher geht. Sie ist eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte psychische Beeinträchtigung. In Deutschland sind etwa zwei bis acht Prozent aller Kinder und Jugendlichen von Dyskalkulie betroffen. Im Gegensatz zur Lese- und Rechtschreibstörung gibt es für die von Dyskalkulie betroffenen Kinder und Jugendlichen keinen Erlass des Bildungsministeriums, diesen Schülerinnen und Schülern ein Nachteilsausgleich zu gewähren.
Die Folgen bei den Betroffenen sind verheerend: oft kommt es zu psychischen Beeinträchtigungen, wie Versagensängste, ein mangelndes Selbstwertgefühl, Vermeidungsstrategien, Verhaltensauffälligkeiten aber auch Depressionen und Angststörungen. Dazu kommt, dass eine Kostenübernahme der Förderung für Dyskalkulie und auch eine Lese- und Rechtschreibstörung nur gewährt wird, wenn die Gefährdung der seelischen Gesundheit des betroffenen Kindes oder Jugendlichen dem Jugendamt nachgewiesen wird. Die Hürde ist bei vielen Jugendämtern so hoch angesetzt, so dass viele Familien abgeschreckt werden, diesen Weg überhaupt zu gehen.
“Schulen haben einen Bildungsauftrag, der beinhaltet, dass allen Kindern die größtmögliche Unterstützung zur Erlangung von Grundfertigkeiten, wie Rechnen oder Schriftspracherwerb, zuteil kommen soll. Aufgrund des Lehrermangels und der zu großen Lerngruppen ist dies für von Teilleistungsstörungen betroffene Kinder und Jugendliche schier unmöglich. Eine spezielle Förderung an Schulen gibt es für diese Kinder nicht!”, führt Karen Buchholz, die bildungspolitische Sprecherin der FREIEN WÄHLER NRW aus. “Es darf nicht sein, dass das Bildungsministerium hier mit zweierlei Maß misst und Kindern, die von Dyskalkulie, einer international anerkannten Beeinträchtigung betroffen sind, keinen Nachteilsausgleich, keine Hilfsmittel und keinen Notenschutz gewährt! Das ist eine vom Bildungsministerium herbeigeführte Benachteiligung der betroffenen Kinder!”
Die FREIE WÄHLER NRW fordern daher:
• Umgehend einen Nachteilsausgleich, Hilfsmittel und Notenschutz der Betroffenen in einem Schulerlass zu ermöglichen
• Fachpersonal an allen Schulen, wo Bedarf besteht, um die betroffenen Kinder bestmöglich zu unterstützen
• eine deutliche Herabsetzung bürokratischer Hürden und
• eine kostenlose und umfassende Förderung für jedes von einer Teilleistungsstörung betroffene Kind.