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PolitikAngriffe auf Rettungskräfte: Ingo Schäfer (SPD) begrüßt Urteile gegen Gewalttäter

Angriffe auf Rettungskräfte: Ingo Schäfer (SPD) begrüßt Urteile gegen Gewalttäter

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Berlin/ Der Bundestagsabgeordnete Ingo Schäfer, Abgeordneter des Bergischen Städtedreiecks und Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages teilt mit:

„In den Jahren 2018 bis 2021 wurden 348 von 394 Personen wegen einer Behinderung von Rettungskräften durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt (§ 115 iVm §§ 113, 114 StGB) von Gerichten in Deutschland verurteilt. Das sind rund 88 Prozent der abgeurteilten Fälle.

Diese Zahlen zeigen, dass die Gerichte Angriffe auf Feuerwehrleute und den Rettungsdienst bislang sehr konsequent verurteilt haben. Ich gehe davon aus, dass die zahlreichen gewalttätigen Attacken auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht 2022 ebenfalls konsequent gerichtlich verfolgt werden. Mein Ziel ist es, den Respekt vor den Rettungskräften und Ersthelfern in den kommenden Jahren zu stärken.

Gleichzeitig ist es mir als Berichterstatter für den Öffentlichen Dienst wichtig, die Strafverfolgungsbehörden mit dem erforderlichen Personal auszustatten, damit sie ihre Arbeit effizient erledigen können, so dass die Strafverfahren beschleunigt werden. Auch die Sicherheitsbehörden will ich stärken, damit sie die Einfuhr verbotener Sprengkörper besser verhindern können.

Die Erschwerniszulagen für Bundespolizisten und weitere besondere Einsatzkräfte sind in jedem Fall durch die besonderen Tätigkeiten der Empfänger gut begründet. Deshalb sollten diese Zulagen auch ruhegehaltsfähig sein. Das Bundesgesetz ist dem Koalitionsvertrag entsprechend zu ändern. Es wäre auch sinnvoll zu prüfen, ob und wie im Dienst durch Gewalt verletzte Beamtinnen und Beamte im Zivilprozess besser unterstützt werden können, um Schmerzensgeld einklagen zu können.

Die Kultur der Gewaltfreiheit wird die SPD als Querschnittsthema in den Kommunen, den Bundesländern und im Bund durch die Stadtteilarbeit, die politische Bildung und die Integrationspolitik stärken. Dazu dient auch das Demokratiefördergesetz.“

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