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Dies & DasBewahrung der Schöpfung - Evangelische Kirchen sollen bis 2035 treibhausgasneutral werden

Bewahrung der Schöpfung – Evangelische Kirchen sollen bis 2035 treibhausgasneutral werden

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Solingen/ Die Landessynode 2023 hat Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche verpflichtet, sich bei ihren Gebäuden auf einen konsequenten Weg der Bewahrung der Schöpfung und der Klimagerechtigkeit zu begeben. Ab 2035 sollen nur noch Kirchen, Kitas, Pfarrhäuser und andere notwendige Gebäude unterhalten werden, die „netto treibhausgasneutral“ sind. Das bedeutet: Die für den Betrieb des Gebäudes etwa durch Heizen oder Beleuchtung benötigte Energie muss entweder treibhausgasneutral erzeugt oder durch Maßnahmen, die der Atmosphäre CO2-entziehen und dauerhaft binden, z.B. Forstprojekte, vollständig kompensiert werden. „Das wird für alle eine Mammutaufgabe“, erwartet Superintendentin Dr. Ilka Werner.

Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen bis 2027 in Solingen und in allen Regionen der rheinischen Landeskirche Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche eine Gebäudebedarfsplanung durchführen. Sie soll ergeben, ob Gebäude nach 2035 für die kirchliche Arbeit noch gebraucht werden und ob es die nötigen Finanzmittel gibt, um sie energetisch instand zu setzen. Alle Gebäude, auf die das nicht zutrifft, sollen aufgegeben werden. Ausnahmen gelten nur für Gebäude, die Dritten komplett zur Nutzung überlassen sind, also etwa vermietete Immobilien. „Wir haben als Landessynode beschlossen, dass jede Kirchengemeinde und jeder Kirchenkreis selbst dafür verantwortlich ist, das festgelegte Klimaziel für die eigenen Gebäude zu erreichen“, erklärt Werner. „Allerdings sind wir als Kirchenkreise dafür verantwortlich, den Prozess für unseren Bereich zu steuern und die Wegetappen festzulegen.“ Die Aufgabe der Landeskirche ist es, nötige Instrumente etwa zur klimabezogenen Bewertung der Immobilien bereitzustellen und die Kirchenkreise und Kirchengemeinden bestmöglich zu unterstützen und zu vernetzen.

„Diese Aufgabe wird uns alle enorm herausfordern“, glaubt Werner. „Darum werden wir viele Fragen, wie die Aufteilung der Finanzierung und der notwenigen Personalressourcen für diesen Prozess zwischen Landeskirche, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden weiter intensiv besprechen und klären müssen.“ Klar sei aber, so die Superintendentin, dass es zu dem jetzt verabredeten Ziel keine Alternative gibt: „Wir waren in der Vergangenheit beim Umsteuern zu langsam. Auch wir haben so dazu beigetragen, dass Lebenschancen der nachkommenden Generationen verspielt wurden. Das haben wir erkannt. Jetzt wollen wir umkehren und notwendige Schritte zur Bewahrung der Schöpfung konsequent umsetzen.“

In Solingen gibt es aktuell gut 100 Gebäude von evangelischen Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis, die beheizt und beleuchtet werden müssen, darunter 13 Kirchen, acht Friedhofskapellen, 14 Gemeindehäuser, 12 Kindertagesstätten, 13 Pfarrhäuser und zwei Bürogebäude sowie 22 Wohnhäuser, die an Dritte vermietet sind.

In einem weiteren Beschluss zur Klimagerechtigkeit hat die Landessynode von Landesregierung und RWE ein sofortiges Moratorium für die Kohleförderung unter Lützerath gefordert. „Wir teilen die Sorge der Protestierenden um die Auswirkungen der Kohleverstromung auf das Klima“, erläutert Werner: „Auch wenn wir nicht alle Protestformen gut finden“. In dem Wort der Landessynode heißt es: „Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger und eine Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden und braucht erheblich mehr politischen Nachdruck, um die enormen Zerstörungen an Landschaft und Klima zu beenden.“ In Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung dürften künftige Generationen nicht noch mehr belastet werden. Man wisse um die Rechtslage, die RWE das Abbaggern der Braunkohle erlaube. Angesichts widersprüchlicher Gutachten solle das Moratorium aber Zeit geben, um weiter zu klären, ob die unter Lützerath liegende Kohle wirklich gebraucht wird.

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