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PolitikStärkungspakt gegen Armut: Stadt Solingen kann nun insgesamt mehr als 1,4 Mio....

Stärkungspakt gegen Armut: Stadt Solingen kann nun insgesamt mehr als 1,4 Mio. Euro abrufen

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CDU-Landtagsabgeordneter Sebastian Haug: „Bereits einen Monat nach Ankündigung auf der Konferenz gegen Armut sind die Bewilligungsbescheide an die Kommunen verschickt worden“

Nordrhein-Westfalen/ Auf der Konferenz gegen Armut hat die Landesregierung im Dezember 2022 den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ angekün­digt. Für die Kommunen stehen hieraus rund 150 Millionen Euro zur Un­terstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehen­den sozialen Infrastruktur zur Verfügung. Knapp einen Monat nach An­kündigung sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide an die 396 Städte und Gemeinden und 31 Landkreise gegangen. Sofern die jeweilige Kommune auf Rechtsmittel verzichtet, werden die Bescheide rechtskräftig und die Auszahlung der Unterstützungsleistungen an die je­weilige Kommune kann erfolgen.

Der Solinger Landtagsabgeordnete Sebastian Haug erklärt: „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat mit gro­ßer Kraftanstrengung in kürzester Zeit dafür gesorgt, dass die angekün­digten rund 150 Millionen Euro den Kommunen schnellstmöglich, un­kompliziert und gerecht zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Sozialstruktur in den nordrhein-westfälischen Städten hat die Landesregierung der kommunalen Familie bei der Verwendung höchstmögliche Flexibilität eingeräumt. Mit dem ‚Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ setzt Schwarz-Grün ein deutliches Zeichen und wird der sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energie­preise gekennzeichnet ist, gerecht. Vor allem trifft dies einkommens­schwache Haushalte, die mehr denn je auf die Unterstützung der sozia­len Infrastruktur in unserem Land angewiesen sind.“

Die Kommunen können die Unterstützungsleistung in eigener Verantwortung verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren. Gefördert werden können unter an­derem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte, für Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.

Die finanzielle Höhe, die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfü­gung stellen kann, ist abhängig von der absoluten Anzahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune. Grundlage sind die von IT.NRW veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherungsquote sowie der Bevölke­rungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2021. Auf dieser Grundlage ste­hen kreisfreien Städten 79 Euro, kreisangehörigen Städten und Ge­meinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Mindestsicherungsbeziehenden zur Verfügung.

Für die Stadt Solingen bedeutet dies:

In der kreisfreien Stadt Solingen lebten zum 31. Dezember 2021 158.957 Personen. Die Mindestsicherungsquote betrug 11,3 Prozent. Hie­raus ergibt sich rechnerisch die Anzahl von 17.962 Mindestsicherungsbeziehenden. Multipliziert mit 79 Euro ergibt sich eine Unterstützungsleis­tung in Höhe von 1.419.009,14 Euro für die Stadt Solingen.

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