Der SDP-Bundestagsabgeordnete Ingo Schäfer stimmte am Freitag für die Reform des Rechts für die Wahlen des Deutschen Bundestages. Dazu erklärt er:
„Am Freitag habe ich im Deutschen Bundestag dafür gestimmt, das Recht zur Wahl der Bundestagsabgeordneten zu ändern. Die Reform ist von den Menschen in Deutschland erwünscht und vom Bundesverfassungsgericht beauftragt. Sie ist ein Pluspunkt für die Demokratie. Der Auftrag war klar: Das Wahlrecht zu vereinfachen und den Bundestag zu verkleinern. SPD, FDP und Grüne haben dieses Ziel in den Koalitionsvertrag 2021 aufgenommen. Nun haben wir dieses Vorhaben verwirklicht.
Durch die gesetzliche Änderung wird das Wahlrecht gerecht, weil der Grundsatz des Verhältniswahlrechts gestärkt wird. So will es das Grundgesetz. Gleichzeitig wird die Anzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf 630 begrenzt. Vor der Bundestagswahl 2021 drohten noch bis zu 1000 Abgeordnete. Bei den vergangenen Bundestagswahlen haben die Überhangmandate in Bayern und Baden-Württemberg sowie die damit zusammenhängenden Ausgleichsmandate das Wahlrecht unnötig verkompliziert, ungerecht gestaltet und für eine Aufblähung des Bundestages geführt. Das ist nun vorbei. Die Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wie sie zustande kamen, haben am Ende ohnehin nur noch Wahlrechtsexperten verstanden. Tatsache ist, dass sie den Grundsatz der Verhältniswahl verwässert haben. Bei der Bundestagswahl 2021 gingen von 34 Überhangmandaten 23 an die CDU und CSU (10 Überhänge an die SPD). Diese 34 Überhangmandate wurden durch weitere 104 sogenannte Ausgleichsmandate „ausgeglichen“, um dem Grundsatz der Verhältniswahl einigermaßen gerecht zu werden. Deshalb wuchs der Bundestag auf 736 Abgeordnete an. Eine absurde Situation!
Wir halten mit der Reform am Grundsatz der Verhältniswahl fest: Bei der nächsten Bundestagswahl werden die Zweitstimmen der antretenden Parteien über das Kräfteverhältnis im Parlament sorgen. Das bedeutet: Mit der Erststimme direkt gewählte Abgeordnete wie ich werden nur dann in den Bundestag kommen, wenn das Wahlergebnis der jeweiligen Partei auf Landesebene der Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten dieser Partei entspricht. Beispiel: Wenn in NRW 50 Kandidierende der SPD direkt gewählt werden, kommen sie nur dann in den Bundestag, wenn das Zweitstimmenergebnis der SPD in NRW im Verhältnis zu den anderen Parteien diesen 50 Abgeordneten entspricht. Es wird deutlich: Der Zusammenhang zwischen der Erststimme und der Zweitstimme wird gestärkt. Und die Interessen der Menschen werden im Verhältnis zum Wahlergebnis der jeweiligen Parteien im Bundestag abgebildet.
Gleichzeitig wird durch die Reform die 5-Prozent-Hürde gestärkt. Bislang galt die Ausnahme, dass eine Partei auch dann in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war, wenn sie zwar weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen, aber drei Direktmandate gewonnen hatte. Auch diese Ausnahme von der Regel hat das Wahlrecht unnötig kompliziert gestaltet und den Bundestag unnötig vergrößert. Zudem kam sie in 18 Bundestagswahlen nur vier Mal (1953, 1957, 1994 und 2021) zum Zuge. Entsprechend urteilen Verfassungsexperten im Standard-Kommentar zum Grundgesetz (Dürig/Herzog/Scholz): „Ihre praktische Bedeutung ist eher gering.“ Und weiter: „Die Grundmandatsklausel tangiert den Grundsatz der Wahlgleichheit mehrfach: sie führt zu einer Ungleichbehandlung der Parteien, da sie den einen, die nicht mindestens drei Wahlkreismandate und nicht mindestens 5 v. H. der Stimmen errungen haben, die Teilnahme am Verhältnisausgleich verwehrt, anderen aber, die mindestens drei Wahlkreismandate erkämpft, aber unter Umständen weit weniger Stimmen erhalten haben als ihre an der Sperrklausel gescheiterten Konkurrenten, die Teilnahme ermöglicht; sie gibt überdies den Zweitstimmen für Parteien, die das 5 v. H.-Quorum nicht erreicht haben, unterschiedliche Erfolgskraft. Die Kritik sieht für diese Differenzierungen keinen ‚zwingenden Grund‘. Das Ziel der Sperrklausel, Splitterparteien vom Bundestag fernzuhalten, werde konterkariert. Die an sich legitime Berücksichtigung von Schwerpunktparteien rechtfertige die Klausel nicht, da es auf eine starke örtliche oder regionale Bindung nicht ankomme.“
Nun gibt es viel Kritik an den Verbesserungen. Wichtig ist, dass sie demokratisch von der Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Dass die Änderungen von denjenigen kritisiert werden, die bislang von dem Wildwuchs profitiert haben, ist verständlich. Insbesondere die CSU hat seit Jahrzehnten davon profitiert, als Regionalpartei mit unverhältnismäßig vielen Abgeordneten im Bundestag vertreten zu sein. Es ist nur fair, wenn sich CDU und CSU bei der nächsten Wahl auf eine Liste einigen, statt bei der Wahl als zwei unabhängige Parteien anzutreten, die sich dann nach der Wahl zu einer Fraktion zusammenschließen. Das hat in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass die CSU selbst in der Regierung Oppositionsarbeit gemacht hat. Wir haben übrigens bis zum Schluss versucht, mit CDU/CSU und der Fraktion Die Linke eine Kompromisslösung zu finden, die den Ansprüchen der Menschen und des Grundgesetzes gerecht wird. Aber die Oppositionsfraktionen haben bis zum Ende versucht, ihre Einzelinteressen zu wahren. Somit war nur eine Mehrheitslösung möglich.
Wenn die Konservativen nun behaupten, die Reform richte sich nur gegen sie, ist das falsch und populistisch. Bei der Bundestagswahl 2021 hätte die beschlossene Reform auch dazu geführt, dass einige direkt gewählte SPD-Abgeordnete zum Beispiel in Ostdeutschland nicht in das Parlament gekommen wären. Weil das Zweitstimmenergebnis der SPD der Region zu schwach war. Trotzdem haben auch die ostdeutschen SPD-Abgeordneten die Wahlrechtsreform mitgetragen. Weil sie richtig ist.
Wie hätte der Bundestag alternativ verkleinert werden können? Wir haben auch ausgiebig darüber diskutiert, ob die Anzahl der Wahlkreise verringert werden soll. Das hätte bedeutet, entweder die Fläche oder die Anzahl der Wahlberechtigten zu vergrößern. Bisher umfasst ein Wahlkreis rund 250.000 Menschen. Mein Wahlkreis Solingen, Remscheid, Cronenberg und Ronsdorf hat bereits mehr als 300.000 Menschen. Wahlberechtigt waren gut 220.000 Personen. Die Fläche ist circa 200 km2 groß. Im flächenmäßig größten Bundestagswahlkreis (Mecklenburgische Seenplatte II-Rostock III) waren 212.000 Menschen wahlberechtigt. Allerdings ist dieser Wahlkreis mit mehr als 6.200 km2 riesig! Wie soll ein Abgeordneter angesichts dieser Größe vor Ort angemessen präsent sein? Und dann noch vergrößern? Und wenn wir die Wahlkreise nur in den Großstädten vergrößert hätten, hätten sie mehr Wahlberechtigte umfasst. Das hätte gegen den Grundsatz der Stimmengleichheit verstoßen! Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die Anzahl der Wahlkreise mit 299 gleich zu halten. Die regelmäßige Anpassung und Neuzuschneidung ist so schon schwierig genug. Am Rande sei angemerkt, dass CDU und CSU 16 Merkel-Jahre Zeit gehabt hatten, eine eigene Reform zu ermöglichen.
Sie sehen: Alles in allem ist die Reform des Wahlrechts eine gute und nötige Sache. Sie vereinfacht das System, ist von den Menschen in Deutschland gewollt, vom Bundesverfassungsgericht gefordert und von der Koalition im Bundestag demokratisch beschlossen.“