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WirtschaftWalder Stadtsaal: Noch keine Entscheidung zur Solaranlage gefallen

Walder Stadtsaal: Noch keine Entscheidung zur Solaranlage gefallen

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Stadt führt aktuell noch Gespräche mit dem Eigentümer – eine Ablehnung ist daher bislang nicht erfolgt

Solingen/ Die Stadtverwaltung informiert, dass zum Antrag für eine Photovoltaikanlage auf dem Hauptdach des Walder Stadtsaals bisher keine abschließende Endscheidung getroffen wurde. Dies ist derzeit auch gar nicht möglich, weil die hierzu erforderlichen Angaben und Unterlagen noch nicht vollständig vorgelegt worden sind. So gibt es bisher keine Angaben dazu, wie groß die Anlage werden und auf welchen Dachteilen sie installiert werden soll.

Alternativer Vorschlag für den Stadtsaal Wald

Aus Sicht der Verwaltung wurden allerdings bereits rund 300 Quadratmeter Dachflächen abseits des Hauptdaches identifiziert, die für Solaranlagen geeignet erscheinen. Diese Flächen würden zudem das Denkmal nur unwesentlich beeinträchtigen. Warum diese Flächen nicht in Frage kommen sollen, wäre nun zunächst einmal von Seiten der Antragstellenden schlüssig darzulegen. Die Untere Denkmalbehörde befindet sich mit der Eigentümerseite diesbezüglich im Austausch. Ziel ist es, im gemeinsamen Gespräch Details zu klären und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Betreiber als auch für den Denkmalschutz zufriedenstellend ist.

Solarkataster

Im Solarkataster der Stadt Solingen wird der Stadtsaal über die gesamte Fläche als nur gering geeignet für Solar eingestuft. Inwieweit eine Solaranlage daher realistisch geeignet ist, einen wirtschaftlichen Betrieb des Stadtsaals sicherzustellen, sollte daher zunächst Gegenstand weiterer Prüfungen durch die Eigentümer sein.

Unterlagen und Bearbeitungszeiten – Empfehlungen

Generell ist festzustellen, dass Erlaubnisanträge für Solaranlagen, die bei der Stadt eingereicht werden, selten alle Unterlagen beinhalten, die für eine Beurteilung erforderlich sind. Entsprechende Nachforderungen verlängern daher die Bearbeitungszeiten.

Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird dringend empfohlen, schon vor einer Antragstellung Kontakt zur Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, um im Gespräch Lösungswege für betreffende Objekte zu finden. Bei Denkmalschutzfragen handelt es fast immer um Einzelfallbetrachtungen. Bei einem frühzeitigen Austausch bleibt genug Zeit, um die erforderlichen Unterlagen für den Erlaubnisantrag zusammenzutragen. Auch bei der Vereinbarung von Bindungsfristen zu Handwerkerangeboten sollte berücksichtigt werden, dass eine Erlaubnis in der Regel nicht innerhalb weniger Tage erteilt werden kann, solange nicht alle Grundlagen geklärt sind.

Den Kontakt zur Unteren Denkmalbehörde gibt es über folgende E-Mail-Adresse:

denkmalpflege@solingen.de

Wesentliche Anforderungen bei Anträgen

Im geltenden Solarerlass zum Denkmalschutzgesetz NRW ist folgendes formuliert:

Als erstes muss der Antrag eindeutig formuliert sein:

  • Was ist genau geplant – eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage?

(Die Angabe „Solar“ reicht nicht aus.)

  • Wie groß soll die Anlage werden?
  • Wo soll sie genau errichtet werden?

Sofern geeignete Nebengebäude / nicht denkmalgeschützte Gebäudeteile vorhanden sind, sind Anlagen dort zu errichten oder als Freiflächenanlage falls möglich.

  • Die zur Montage vorgesehene (Dach-)Fläche darf nicht prägend für das Baudenkmal sein, eine erhebliche Beeinträchtigung ist auszuschließen – abseitige, wenig einsehbare Flächen sind ehr geeignet. Besonders die Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum ist entscheidend zu werten.
  • Die Konstruktion des Daches muss in der Lage sein, die zusätzlichen Lasten aufzunehmen. Eine entsprechende statische Berechnung ist mit dem Erlaubnisantrag vorzulegen.
  • Durch geeignete Auswahl der Anlagen kann die optische Beeinträchtigung gemildert werden. Dies sind z. B. Anordnung der Module in geschlossenen Flächen, einheitlich mattfarbige Module in Dachfarbe ohne sichtbare Rasterlinien. Ein Verlegeplan und eine Beschreibung der geplanten Module ist mit dem Erlaubnisantrag vorzulegen.

Grundsätzliches

Nur etwa zwei Prozent des Baubestandes in Deutschland sind denkmalgeschützt. Es handelt sich dabei um ein Kulturgut, dessen Schutz auch in der Nordrhein-Westfälischen Verfassung verankert ist. Dies ist dennoch kein Widerspruch zum Bestreben, Erneuerbare Energien zu fördern. Denn in der Vergangenheit wurde bereits eine ganze Reihe von Solaranlagen auf Denkmälern genehmigt.

In Solingen wurden allein im vergangenen Jahr zehn Genehmigungen erteilt. Und für noch einmal so viele Objekte steht nach Anfragen eine Erlaubnis in Aussicht. Weitere Anträge werden derzeit geprüft. Nur wenige Anträge mussten bisher ganz abgelehnt werden. In den meisten Fällen ließ sich eine denkmalverträgliche Lösung finden.

Dies zeigt, dass die Stadt Solingen und die Untere Denkmalbehörde einen offenen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Solarenergie / Solaranlagen pflegen. Es geht zwar nicht alles und nicht überall. Aber in der Regel lassen sich Lösungen und Kompromisse finden. Jeder Fall weist dabei seine eigenen Besonderheiten auf.

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