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Kuchenverkauf im Botanischen Garten geht weiter

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Kuchenverkauf im Botanischen Garten geht weiter

Solingen/ Die Lösung ist gefunden: Auch weiterhin kann im Botanischen Garten selbstgebackener Kuchen angeboten werden. Mit der Stiftung Botanischer Garten wurde vereinbart, dass Kuchen, der ehrenamtlich im privaten Rahmen hergestellt und am Kiosk verkauft wird, deutlich erkennbar ist. Ein Warnschild weist darauf hin, dass der Verzehr auf eigene Gefahr erfolgt.

Der zuständige Rechtsdezernent Jan Welzel erläutert, dass der Verkauf grundsätzlich rechtswidrig sei, dennoch aber toleriert werde. Der Kuchen werde kontinuierlich verkauft, deshalb müsse er unter lebensmittelrechtlichen Normen eingestuft werden und es gelten entsprechende EU-Verordnungen. „Sie dienen dazu, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen,“ betont Welzel. Vor diesem Hintergrund stellt er sich auch unbedingt hinter die Lebensmittelkontrolleure des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA), die den Verkauf zunächst untersagt hatten.

Die Verwaltung setze im Rahmen ihres Eingriffsermessens jedoch auf das mildere Mittel – einen deutlich erkennbaren Warnhinweis. Somit könnten die Gäste des Botanischen Gartens eigenverantwortlich entscheiden, ob sie ein Risiko in Kauf nehmen wollen. Eine Gefahr für die Gesundheit sei durchaus möglich, werde aber als gering eingestuft. „In die rechtliche Abwägung ist ausdrücklich das verfassungsrechtliche Schutzgut der Vereinigungsfreiheit eingeflossen, unter die die gemeinnützige Tätigkeit des Vereines fällt,“ führt der Rechtsdezernent aus. Die jetzt gefundene Regelung gilt bereits ab Sonntag.

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