Nordrhein-Westfalen/ Nachdem auch die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am vergangenen Freitag ohne Arbeitgeberangebot beendet wurde, ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Nordrhein-Westfalen zu ersten Warnstreiks auf. Am morgigen Dienstag (7. November) treten Beschäftigte der Uniklinik Düsseldorf in den Streik. Die Unikliniken Köln (8. November), Bonn, Münster und Essen (alle 9. November) sowie die Universität Duisburg-Essen folgen in den kommenden Tagen. In den Verwaltungen (u.a. Straßen und IT NRW) des Landes und an den Hochschulen finden ebenfalls Aktionen statt.
„Die Arbeitgeber der Länder reagieren weder auf die Belastungssituation noch auf die unzureichende Bezahlung der Beschäftigten. Deshalb wird es in den kommenden Wochen auch in NRW zu ersten Warnstreiks kommen“, erklärte ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt am Freitag.
Es fehlen den Ländern nicht nur mehrere hunderttausend Beschäftigte, die Differenz zur Bezahlung bei Bund und Kommunen liegt auch im Schnitt bei mehr als 10 Prozent. „Darüber hinaus lehnen die Arbeitgeber unsere Forderungen nach einem Tarifschutz für studentisch Beschäftigte kategorisch ab. Wertschätzend wäre es gewesen, die Forderungen der Beschäftigten ernsthaft zu diskutieren und auf ihre Leistungen mit einem ersten Angebot zu reagieren.“
Statt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder zu steigern und dem eklatanten Personalmangel entgegenzutreten, verweise die Arbeitgeberseite auf die Möglichkeit des Wohngeldbezugs. „Es ist für sie also vollkommen in Ordnung, dass ein Teil der Gehälter weiter im Niedriglohnbereich angesiedelt ist und die Menschen ergänzende Leistungen beziehen müssen. Das schadet unserer Gesellschaft und ist einem öffentlichen Arbeitgeber unwürdig!“
ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 10,5 Prozent Gehaltssteigerung, mindestens aber 500 Euro. Für Auszubildende fordert ver.di eine Steigerung der Vergütung um 200 Euro sowie die unbefristete Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung. Die Verhandlungen werden am 7. und 8. Dezember fortgesetzt.