Der Bundestagsabgeordnete für Solingen, Remscheid, Wuppertal-Cronenberg und -Ronsdorf, Jürgen Hardt (CDU), über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltspolitik der Ampelkoalition:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gegen die Änderung des Bundeshaushalts 2021 durch die damals neue Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP geklagt – heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Bundesregierung die zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachten Mittel nicht für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hätte nutzen dürfen. Die Folge: Weil die Bundesregierung verfassungswidrig die Schuldenbremse umgehen wollte, klafft nun ein zweistelliges Milliarden-Euro-Loch im Haushalt.
Die zusätzliche Verschuldung, die mit den Corona-Folgen begründet und erlaubt war, darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Dieses Urteil hat gravierende Auswirkungen auf die Regierungspolitik der Ampel-Koalition für den Haushalt 2024, der ja bereits übernächste Woche im Bundestag verabschiedet werden soll. Es fehlen nun zweistellige Milliardensummen.
Ich rechne nicht damit, dass die Koalition Ende November einen ordnungsgemäßen Haushalt vorlegen kann, weil hierzu umfangreiche Umschichtungen gegenüber dem Entwurf erforderlich sind. Woher soll nun das Geld für den Klimaschutz und für die Milliardensubventionen der Wirtschaft kommen? Diese Frage wird zu enormen Konflikten zwischen den Koalitionspartnern führen, wo ja jeder im Haushaltsentwurf 2024 bekommen hatte, was er wollte.
Dazu ist massiver Streit in der Ampelkoalition vorprogrammiert. Die Verantwortung hierfür trägt allein die Koalition. Wir hatten rechtzeitig vor diesem Taschenspielertrick, den das Gericht nun zurecht gekippt hat, gewarnt. Auch die kritischen Fragen des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung hätten der Ampel-Koalition eine Warnung sein müssen. Das Urteil ist nicht nur eine schwere Klatsche mit Ansage für den Bundeskanzler, sondern vor allem auch für den Finanzminister Christian Lindner (FDP). Er muss nun eingestehen, dass seine Haushaltsdeckung nur mit verfassungswidrigen Haushaltstricks zu erreichen war.
Das heutige Urteil wird voraussichtlich auch weitreichende Folgen für andere Schattenhaushalte der Ampelkoalition haben. Ich bezweifle, dass die Finanzierung des ‚Doppelwumms‘ des Bundeskanzlers rechtmäßig ist. Das wird sich in den nächsten Tagen herausstellen.“