Solingen/ Der neueste Bericht zum preisgebundenen Wohnungsbestand des Landes NRW 2022 der NRW-Bank gibt die dramatische Entwicklung für Solingen wieder:
Im Jahr 2035 sollen von den bestehenden noch knapp 3.600 Sozialwohnungen in der Klingenstadt nur noch gut 700 übrigbleiben. Ein Rückgang von über 80% (!) und damit der bei weitem größte Rückgang aller Städte und Landkreise NRWs (zum Vergleich: Wuppertal, Remscheid und Düsseldorf verlieren 53 – 55%, Kreis Mettmann 44%, Leverkusen 38%).
Nicht eingerechnet sind bei dieser Prognose die bis dahin neu errichteten Sozialwohnungen im gleichen Zeitraum. Allerdings: in den Jahren von 2016 bis 2021 wurden lediglich 65 Sozialwohnung jährlich – inbegriffen auch Modernisierungen von Altbeständen – errichtet. Hochgerechnet bedeutet dies, dass bis 2035 nur knapp 800 Sozialwohnungen insgesamt hinzukommen, womit sich der Sozialwohnungsbestand der Stadt Solingen auf unter 1.500 Wohnung belaufen dürfte.
Leon Kröck, wohnungspolitischer Sprecher, erklärt hierzu: „Dies reicht bei den aktuell steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten sowie der hohen Nachfrage nach Sozialwohnungen bei weitem nicht aus. 1.500 Sozialwohnungen von 50.000 Mietwohnungen in Solingen bedeuten nur noch einen Bestand von gut 3 %! Dabei hatte die Stadt Solingen noch vor mehreren Jahrzehnten einen Bestand von über 10.000 Wohnungen. Eine kürzliche Anfrage im Bundestag ergab, dass gerade in Solingen die Nettokaltmieten im Jahre 2022 besonders stark gestiegen sind. (Quelle: WDR, 24.9.2023, Wohnungsbaukrise. Die Mieten steigen!)“
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, in der städtischen Wohnungspolitik besonders den sozial geförderten Wohnungsbau verstärkt zu forcieren. Aus Sicht der Grünen sind dabei nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
- verstärkte Anstrengungen beim Bau von Sozialwohnungen
- Umsetzung des 30%-Ziels für Investitionen in allen Stadtbezirken
- verstärkte Bemühungen zur Inanspruchnahme der vorhandenen Fördermittel für Modernisierungen im Altbaubestand für geförderte Wohnung (hier wurden in 2022 in Solingen leider keine Mittel abgerufen!)
- Ggf. Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung wie in den 1980er Jahren, um leerstehende Wohnungen und Häuser einer Vermietung besser zuführen zu können
- Fortführung der Anmietung von leerstehenden Wohnungen bzw. leerstehenden Gebäuden durch die Stadt Solingen, z.B. für die Unterbringung von Flüchtlingen
- Ggf. erneute Diskussion über die mögliche Realisierung einer kleinen städtischen Wohnungsbaugesellschaft, wie es sie in anderen Städten auch gibt
Thilo Schnor, Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen, ergänzt: „Der Handlungsbedarf wird von der Stadt gesehen und es wird gezielt gehandelt, dies ist erfreulich. So konnte die Stadt bei der Mietraumförderung die Fördermittelzuweisung von ursprünglich 7,1 Millionen Euro auf gut 27 Millionen Euro aufstocken. Die Fördermittelnachfrage ist hier bedingt durch die extrem gestiegenen und hohen Investitionskosten am Markt außergewöhnlich stark. Gut, dass hier Investoren mit diesen Mittel bauen wollen. Auch bei der Eigentumsförderung stehen mittlerweile aufgrund gestiegener Nachfrage über 24 Millionen Euro zur Verfügung. Nur bei der Modernisierungsförderung, die gerade zum Erhalt bestehender Bindungen wichtig wäre, wurden die vorhandenen Mittel nicht ausgeschöpft. Daran müssen wir weiter arbeiten.“
„Insgesamt zeigt sich“, so die beiden Politier, „wie wichtig die Festlegung des 30%-Ziels im Handlungskonzept Wohnen war – und wie dringend es ist, dass wir bei allen Investitionsvorhaben diese auch einfordern.“