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Blaulicht1,50 Meter Sicherheitsabstand - auch beim Überholen von Radfahrern

1,50 Meter Sicherheitsabstand – auch beim Überholen von Radfahrern

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Änderung in der Straßenverkehrsordnung gilt bereits seit dem 28. April

Solingen/ Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: „1,50 Meter Mindestabstand“. Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 28.04.2020 auch im Straßenverkehr: Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter.

Mit einer besonderen Aktion wollen die Beamten der Verkehrsunfallprävention der Polizei Wuppertal in dieser Woche auf die Neuerung aufmerksam machen. Das Solinger Team der Verkehrssicherheitsberater der Polizei wird in Uniform auf Fahrrädern in der Klingenstadt unterwegs sein. Dazu sind auf den Gepäckträgern großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht. Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.

Foto: Polizei Wuppertal

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