- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
PolitikMehrwertsteuersenkung – was bleibt davon?

Mehrwertsteuersenkung – was bleibt davon?

- Anzeige - spot_img

Solingen/ Die Senkung der Umsatzsteuersätze soll ab 01. Juli die Preise in den Läden um im Schnitt 1,6 Prozent purzeln lassen. Nicht zuletzt auf Basis seiner beruflichen Erfahrung als Betriebsprüfer der Finanzverwaltung, betrachtet Carsten Becker, OB-Kandidat der CDU Solingen, dies kritisch.


„Das Kraftpaket für Deutschland hat meines Erachtens viele gute Ansätze für die Kommunen, für die Familien und auch für die Wirtschaft. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Herabsetzung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5%. Bund, Länder und Kommunen verzichten nach einer Schätzung des Koalitionsausschusses auf ca. 20 Milliarden Euro. Aber gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht.“ sagt Becker.

Federführend hat jetzt das SPD-geführte Ministerium einen teuren Baustein zum Kraftpaket hinzugefügt, mit fraglichem Nutzen. Für die Gastronomie war klar, dass die Senkung den Gastronomen zugutekommen sollte. Ob die Steuersatzsenkung dem Endverbraucher zwecks
Ankurbelns der Konjunktur zugutekommen wird, also ob die Unternehmen den geringeren Steuersatz über einen gesenkten Preis an den Verbraucher weitergeben werden, bleibt abzuwarten.

„Zudem ist es Wahnsinn, dass sämtliche Unternehmen die Abrechnungssysteme innerhalb von 6 Monaten zweimal umstellen müssen. Für die Gastronomie war bereits eine Regelung beschlossen worden, dass der Steuersatz auf 7% gesenkt wird – befristet bis 30.06.2021. In
diesem Bereich wird es also eine dritte Umstellung geben. Bei Bargeld-Kassen mit den gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Sicherheitssystemen ist auch der Zeitaufwand pro Umstellung groß. Die Umstellungen in allen Bereichen werden die Wirtschaft Millionen kosten und Finanzgerichte wahrscheinlich auch auf Jahre beschäftigen“, so Becker.

Auf die Unternehmen kommen zudem Risiken zu. Bei Dauerverträgen muss geprüft werden, ob es sich um Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer handelt oder Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Werden die Preise beibehalten und die verminderten Umsatzsteuersätze nicht weitergegeben, kann es sich um eine verdeckte Preiserhöhung handeln. Diese hätte dann ein Sonderkündigungsrecht des Abnehmers zur Folge.

„Hier wurde ein Konzept entwickelt, welches in der Realität mit hohen Kosten und rechtlichen Problemen behaftet ist“, so Becker abschließend.

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -