- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -
SolingenOpferfest: Nur mit Betäubung

Opferfest: Nur mit Betäubung

- Anzeige - spot_img

Kein Schächten im Hinterhof

Solingen/ Von Donnerstag, 30. Juli, bis Montag, 3. August, wird in diesem Jahr das islamische Opferfest (Kurban Bayrami) gefeiert. Im Vorfeld weist das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) darauf hin, dass das Schächten von Opfertieren – also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung – nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Es gebe aber tierschutzkonforme Alternativen, die die Vorschriften des Islam erfüllen. Bei der elektrischen Betäubung werde das Schaf oder Rind nicht getötet und auch nicht verletzt. Das Herz schlage weiter, der Tod der Schlachttiere trete durch Ausbluten ein.  

Das BVLA empfiehlt dringend, Opfertiere in einem gewerblichen Schlachtbetrieb unter Betäubung schlachten zu lassen. Das Schächten „im Hinterhof“ könne als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000  Euro geahndet werden.

Neben den tierschutzrechtlichen Vorgaben müssen in diesem Jahr auch Corona-Regeln eingehalten werden. So muss am Schlachtbetrieb ein Mund-Nasenschutz getragen werden, der notwendige Abstand ist einzuhalten, Kontaktdaten müssen angegeben und die Hygieneregelung beachtet werden.

Quelle: Stadt Solingen

- Anzeige - spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Weitere Nachrichten

- Anzeige -