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BlaulichtSolingen: Pflegemutter tötet Kleinkind - 6 Jahre und 10 Monate Haft

Solingen: Pflegemutter tötet Kleinkind – 6 Jahre und 10 Monate Haft

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Solingen-Wuppertal/ Das kleine Mädchen aus Solingen wollte keine Linsensuppe essen. Da prügelt die 51-jährige Pflegemutter so lange auf das 21 Monate alte Kleinkind ein, bis es am Ende stirbt.

Am Freitag, 4. Dezember, wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Wuppertal das Urteil im Namen des Volkes gesprochen: Die Pflegemutter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener zu 6 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt.

„Unter dem Strich ist das ein schreckliches Verbrechen“, so ein Richter der großen Strafkammer in der Hauptverhandlung.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Wuppertal beschrieb in der Hauptverhandlung den „beispiellos brutalen Angriff auf den Körper des wehrlosen Kindes“. Die angeklagte 51-Jährige sei nach Feststellung der Kammer als Pflegemutter völlig ungeeignet gewesen. Im Rahmen der Beweisaufnahme seien bei ihr starke impulsive und empathielose Charakterzüge festgestellt worden. Selbst ihr Verteidiger betonte in seinem Plädoyer „sie hätte nie ein Kind bekommen dürfen“.

Beteiligte Jugendämter stehen in der Kritik

Auch die Rolle der beteiligten Jugendämter wurde kritisch hinterfragt. So sei der Angeklagten bereits im Jahr 2015 ein Pflegekind, damals war es ein kleiner Junge, in Obhut gegeben worden. Nach Aussage einer Mitarbeiterin des damals zuständigen Jugendamtes soll es eins der schlimmsten Pflegeverhältnisse gewesen sein, dass sie jemals betreut hat. Aus Angst um das Kindeswohl sei der Junge wieder abgeholt worden.

Trotz der damaligen Vorkommnisse bekam die 51-Jährige erneut ein Pflegekind zugesprochen. Offensichtlich gab es auch massive Kommunikationsprobleme zwischen den beteiligten Jugendämtern. Obwohl mehrere Zeugen eine Kindeswohlgefährdung angezeigt hätten, sei vom zuständigen Jugendamt kaum eine Reaktion gekommen. Stattdessen soll es geheißen haben: Die Pflegemutter solle unterstützt und nicht noch mehr verunsichert werden.

„Keiner sieht die explosive Persönlichkeit der Angeklagten. Keiner überprüft, ob sie geeignet ist“ so die Kritik eines Richters der Großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal während der Verhandlung.

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass sowohl die Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal noch Revision gegen das Urteil einlegen können.

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